Beschleunigtes Fachkräfteverfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis Bewilligung
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
Wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eine Fachkraft aus einem Drittstaat anstellen möchten, können Sie ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eine Fachkraft aus einem Nicht-EU-Land einstellen möchten, können Sie ein beschleunigtes Verfahren nutzen, um die Einreise der Fachkraft nach Deutschland und das Anerkennungsverfahren zu erleichtern.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren richtet sich an ausländische Personen, die nach Deutschland kommen möchten, um:
Folgende Punkte werden im beschleunigten Verfahren innerhalb kürzerer Zeiträume als üblich geprüft und bearbeitet:
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren richtet sich an ausländische Personen, die nach Deutschland kommen möchten, um:
- eine Berufsausbildung oder betriebliche Weiterbildung zu machen,
- eine ausländischen Berufsqualifikationen anerkennen zu lassen,
- als Fachkraft mit einer Berufsausbildung zu arbeiten,
- als Fachkraft mit akademischer Ausbildung zu arbeiten oder
- eine andere qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen.
Folgende Punkte werden im beschleunigten Verfahren innerhalb kürzerer Zeiträume als üblich geprüft und bearbeitet:
- Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen für die Einreise
- Anerkennung des ausländischen Berufs- oder Hochschulabschlusses
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
- Terminvergabe bei der zuständigen Auslandsvertretung
- Entscheidung über die Ausstellung des Visums
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Beschleunigung Fachkräfte (Beschleunigung Fachkräfte)
Aktuelles
Beschleunigung Fachkräfte
Beschreibung
Beschleunigung Fachkräfte
Adresse
Hausanschrift
S 3/S 31 Hammerbrook - Buslinien 25, 112, 154, 160 Süderstraße
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache
Kontaktperson
HWCP (Hamburg Welcome Center for Professionals)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
erforderliche Unterlagen
Für eine einzelfallbezogene Beratung benötigen Sie:
- Vollmacht der ausländischen Fachkraft
- gegebenenfalls zuzüglich einer weiteren Vollmacht, aus der sich die Vertretungsbefugnis für den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ergibt
- Farbkopie des Nationalpasses der ausländischen Fachkraft
- Abschlusszeugnis und /oder Ausbildungsnachweis
Voraussetzungen
- Die ausländische Fachkraft sowie gegebenenfalls Familienangehörige besitzen gültige Pässe.
- Ein Arbeits- oder Ausbildungsvertrag oder konkretes Jobangebot liegt vor.
- Es wurde bisher kein Visumantrag im Herkunftsland gestellt (auch nicht für Familienangehörige).
- Die Fachkraft kann Lebensunterhalt und Krankenversicherung in Deutschland selbst finanzieren.
- Die Fachkraft hat Ihnen eine Vollmacht für das Verfahren erteilt.
- Die Fachkraft befindet sich noch im Ausland
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Wenn Sie Fragen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren haben, wenden Sie sich an die zuständige Stelle oder nutzen Sie den Online-Dienst. Die zuständige Stelle berät Sie über die Verfahrensschritte und die erforderliche Beteiligung anderer Stellen.
- Für die Durchführung des Verfahrens schließen Sie eine Vereinbarung mit der zuständigen Stelle.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Die zuständige Stelle leitet, falls nötig, das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikationen ein.
- Die zuständige Stelle holt, falls nötig, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein.
- Die zuständige Stelle prüft die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für den gewünschten Aufenthaltszweck und stellt bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine Vorab-Zustimmung aus.
- Mit dieser Vorab-Zustimmung vereinbart die ausländische Fachkraft einen Termin bei der zuständigen Auslandsvertretung und beantragt das Visum zur Einreise.
- Die Auslandsvertretung prüft die Unterlagen auf Echtheit, beteiligt die Sicherheitsbehörden und nimmt die Fingerabdrücke der ausländischen Fachkraft auf.
- Nach Abschluss der Prüfung erteilt die Auslandsvertretung das Visum zur Einreise.
Fristen
- Im Anerkennungsverfahren entscheidet die zuständige Stelle innerhalb von 2 Monaten über den Antrag. Eine einmalige Verlängerung ist möglich.
- Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet innerhalb einer Woche über die Zustimmung zur Beschäftigung.
- Die deutsche Auslandsvertretung vergibt bei Vorlage der Vorabzustimmung innerhalb von 3 Wochen einen Termin zur Beantragung des Visums und entscheidet in der Regel innerhalb von 3 weiteren Wochen über das Visum.
Bearbeitungsdauer
Circa 3 - 15 Wochen
Kosten
411,00 EUR
Es können zusätzliche Kosten entstehen (zum Beispiel im Anerkennungsverfahren, bei der Auslandsvertretung, für die Übersetzung und Beglaubigung von Kopien).
Es können zusätzliche Kosten entstehen (zum Beispiel im Anerkennungsverfahren, bei der Auslandsvertretung, für die Übersetzung und Beglaubigung von Kopien).
Gebühr 411 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Betriebsstätte, in der Sie die ausländische Fachkraft einsetzen möchten.
Auch Familienangehörige der Fachkraft können unter bestimmten Voraussetzungen von diesem Verfahren profitieren.
Auch Familienangehörige der Fachkraft können unter bestimmten Voraussetzungen von diesem Verfahren profitieren.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch HWCP (Hamburg Welcome Center for Professionals) am 01.11.2024
Stichwörter
Ausländische Fachkräfte