Anerkennung der beruflichen Qualifikation, Tiermedizinische/er Fachangestellte/er (TMFA)
Der Beruf der tiermedizinischen Fachangestellten ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet im dualen System statt.
Beschreibung
Der Beruf der tiermedizinischen Fachangestellten ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung findet im dualen System der Berufsausbildung an den beiden Lernorten "Betrieb" (tierärztliche Praxis oder Klinik) und "Berufsschule" statt und dauert im Regelfall 3 Jahre.
Tiermedizinische Fachangestellte nehmen folgende Aufgaben wahr:
Tiermedizinischer Fachangestellter zählt in Deutschland zu den dualen Ausbildungsberufen. Der Beruf ist in Deutschland nicht reglementiert. Das bedeutet, Sie können den Beruf auch ohne formale Gleichwertigkeitsbescheinigung ausüben. Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen. Informieren Sie sich über das Anerkennungsverfahren bei der Tierärztekammer Hamburg.
Tiermedizinische Fachangestellte nehmen folgende Aufgaben wahr:
- Assistenz von Tierärzten und Tierärztinnen bei der Untersuchung
- Behandlung und Betreuung von Tieren
- Beratung von Tierhalter/innen
- Durchführung von organisatorischen Maßnahmen und Verwaltungsarbeiten
Tiermedizinischer Fachangestellter zählt in Deutschland zu den dualen Ausbildungsberufen. Der Beruf ist in Deutschland nicht reglementiert. Das bedeutet, Sie können den Beruf auch ohne formale Gleichwertigkeitsbescheinigung ausüben. Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen. Informieren Sie sich über das Anerkennungsverfahren bei der Tierärztekammer Hamburg.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Tierärztekammer Hamburg (Tierärztekammer Hamburg)
Aktuelles
Tierärztekammer Hamburg
Beschreibung
Tierärztekammer Hamburg
Adresse
Hausanschrift
U3/Bus 3/17 Feldstraße (Heiligengeistfeld), S2/S5/U3/Busse 15/181 Sternschanze
Öffnungszeiten
Mo-Di, Do 10-13 Uhr.
Kontaktperson
Tierärztekammer Hamburg, Funktion
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 439 1623
Fax: +49 40 4325 0577
E-Mail: post@tieraerztekammer-hamburg.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular von der zuständigen Stelle
- Wenn es kein Antragsformular gibt: ein formloser Antrag
- Identitätsnachweis, zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis
- Eheurkunde, wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat
- Lebenslauf
- Nachweis einer inhaltlich vergleichbaren Ausbildung mit den Lehrinhalten des Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde
- Nachweis praktischer Erfahrungen in einem deutschen tierärztlichen Betrieb zum Beispiel durch Arbeitszeugnisse
- Nachweis von Strahlenschutzkenntnissen
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache (B2)
- Nachweise Ihrer sonstigen Qualifikationen zum Beispiel berufliche Weiterbildungen, Seminare
- Nachweis der Arbeitsabsicht: Sie müssen vielleicht nachweisen, dass Sie in Deutschland arbeiten wollen.
- Auskunft über einen bereits gestellten Antrag auf Anerkennung. Geben Sie dann an, bei welcher Stelle Sie den Antrag gestellt haben.
- Sie haben nicht mehr alle notwendigen Dokumente für den Antrag? Sie können Ihre Berufsqualifikation zum Beispiel durch ein Fachgespräch oder eine Arbeitsprobe nachweisen. Das nennt man Qualifikationsanalyse.
Sie müssen Ihre Dokumente in deutscher Sprache vorlegen. Die Übersetzungen müssen öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer machen. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, ob sie auch Übersetzungen aus dem Ausland akzeptiert.
Voraussetzungen
Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können gegen die Entscheidung von der zuständigen Stelle rechtlich vorgehen. Details zu diesem Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit einer Beratungsstelle, bevor Sie widersprechen oder klagen.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie den Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle.
- Fügen Sie dem Antrag alle Dokumenten bei.
- Sie können den Antrag mit der Post an die zuständige Stelle schicken. Versenden Sie keine Originale!
- Vielleicht können Sie den Antrag als E-Mail verschicken. Fragen Sie vorher Ihre zuständige Stelle. Zu einem späteren Zeitpunkt im Anerkennungsverfahren müssen Sie die Dokumente vielleicht im Original oder die beglaubigten Kopien vorlegen.
- Die zuständige Stelle bekommt den Antrag. Sie bestätigt Ihnen spätestens nach einem Monat, dass der Antrag angekommen ist. Wenn die zuständige Stelle alle Dokumente von Ihnen erhalten hat, bearbeitet sie Ihren Antrag.
- Die zuständige Stelle macht eine Gleichwertigkeitsprüfung: Sie vergleicht Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation. Dabei berücksichtigt die zuständige Stelle Ihre Berufserfahrung, weitere Befähigungsnachweise und Qualifikationen.
- Das Anerkennungsverfahren dauert höchstens 3 Monate. Am Ende sendet die zuständige Stelle Ihnen einen Bescheid mit dem Ergebnis.
- Anerkennung: Ihre Berufsqualifikation und die deutsche Berufsqualifikation sind gleichwertig. Sie erfüllen auch alle weiteren Voraussetzungen. Ihre Berufsqualifikation wird anerkannt. Sie haben beruflich die gleichen Rechte wie eine Person mit der deutschen Berufsqualifikation.
- Teilweise Anerkennung: Ein Teil Ihrer Berufsqualifikation ist gleichwertig. Bei einem anderen Teil gibt es wesentliche Unterschiede. Diese Unterschiede können Sie nicht mit Ihrer Berufserfahrung und anderen Kenntnissen in dem Beruf ausgleichen. Sie bekommen einen Bescheid, der Ihre Berufsqualifikation und die wesentlichen Unterschiede genau beschreibt. In den meisten Fällen können Sie eine Anpassungsqualifizierung machen und danach einen Folgeantrag stellen.
- Keine Anerkennung: Ihre Berufsqualifikation und die deutsche Berufsqualifikation sind in keinem Bereich gleichwertig. Die Unterschiede sind zu groß. Sie erhalten keine Anerkennung.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
In der Regel vier bis sechs Wochen. Kann sich in Einzelfällen verlängern.
Kosten
- Sie müssen für das Verfahren Geld bezahlen. Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Prüfungsumfang der Unterlagen und richtet sich nach der Gebührenordnung der Tierärztekammer Hamburg.
- Die zuständige Stelle teilt Ihnen die genauen Kosten mit.
- Es können auch weitere Kosten, zum Beispiel für Übersetzungen, Beglaubigungen oder Anpassungsqualifizierungen
- Vielleicht können auch Kosten erstattet werden. Es gibt zum Beispiel eine finanzielle Förderung. Diese beantragen Sie, wenn Sie in Deutschland leben und bevor Sie den Antrag stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Arbeiten ohne Anerkennung oder mit teilweiser Anerkennung
- Sie können in dem Beruf auch ohne Anerkennung oder mit einer teilweisen Anerkennung arbeiten. Eine teilweise Anerkennung hat Vorteile: Durch die Erläuterungen in Ihrem Bescheid können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Ihre Berufsqualifikation besser verstehen. Eine teilweise Anerkennung hilft Ihnen auch, wenn Sie zum Beispiel eine Weiterbildung machen wollen.
- Bei einer teilweisen Anerkennung können Sie eine Anpassungsqualifizierung machen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis. Dann können Sie einen Folgeantrag auf Anerkennung stellen. Diesen geben Sie mit der Bescheinigung und Ihren anderen Dokumenten bei der zuständigen Stelle ab. Wenn die Berufsqualifikation dann gleichwertig ist, bekommen Sie die Anerkennung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Tierärztekammer Hamburg, Funktion am 07.01.2025
Stichwörter
Anerkennung ausländischer Abschlüsse