• Volksdorf (Landkreis Volksdorf, Hamburg)
Bebauungsplan Erläuterung

Bebauungsplan allgemein

Aufgabe der Bebauungspläne ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Bebauungspläne regeln unter anderem die bauliche und nichtbauliche Nutzung der Grundstücke.

Beschreibung

Bebauungspläne werden in speziellen Verfahren, die im Baugesetzbuch geregelt sind, erstellt. Dabei werden verschiedene Akteure in den Planungsprozess einbezogen. 

Ein Bebauungsplan regelt die Nutzung von Grundstücken und die Gestaltung von Gebieten. Dazu gehören zum Beispiel
  • die Art der Nutzung (Wohngebiet, Gewerbegebiet),
  • die Festlegung von Verkehrsflächen, Grünflächen und landwirtschaftlichen Flächen
  • die Bebauungsdichte
  • die Geschossigkeit von Gebäuden.
Des Weiteren legen Bebauungspläne auch Details wie die Anordnung der Gebäude, die Anzahl der Wohneinheiten, Gestaltungsrichtlinien für die Bauwerke, Anpflanzungen und die Nutzung von Freiflächen fest. Sie bilden somit die Grundlage für Bauvorhaben und damit verbundene weitere Maßnahmen.

Bebauungspläne gelten für alle Bauvorhaben, sowohl für genehmigungspflichtige als auch für genehmigungsfreie Vorhaben. Sie stellen somit eine verbindliche Grundlage dar, an die sich Bauherren, Architekten und weitere Akteure halten müssen, um eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Bebauungspläne treffen keine Aussagen über den Zeitpunkt einer Baumaßnahme. Sie geben lediglich vor, wie die Grundstücke genutzt werden dürfen, falls ein Eigentümer die Absicht hat, ein Bauvorhaben zu realisieren oder die Nutzung zu ändern.

zuständige Stelle

Bezirksamt Bergedorf

Zuständigkeit

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Ansprechpartner

Bezirksamt Harburg - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (Bezirksamt Harburg - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung)

Aktuelles

Bezirksamt Harburg - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Beschreibung

Bezirksamt Harburg - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Adresse

Hausanschrift

Harburger Rathausplatz 4

21073 Hamburg

S3/S5/Busse Harburg Rathaus

Öffnungszeiten

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Internet

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Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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Deutsch

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Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung)

Aktuelles

Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Beschreibung

Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Adresse

Hausanschrift

Kümmellstraße 6

20249 Hamburg

U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

Kontaktperson

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Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

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Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - (Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung -)

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Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung -

Beschreibung

Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung -

Adresse

Hausanschrift

Wentorfer Straße 38a

21029 Hamburg

S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof

Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung

Kontaktperson

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Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

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Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Geschäftsstelle (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Geschäftsstelle)

Aktuelles

Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Geschäftsstelle

Beschreibung

Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Geschäftsstelle

Adresse

Hausanschrift

Am Alten Posthaus 2

22041 Hamburg

U1/Busse Wandsbek Markt

Öffnungszeiten

Nach tel. Vereinbarung

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Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Stadt-und Landschaftsplanung-Geschäftsstelle (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Stadt-und Landschaftsplanung-Geschäftsstelle)

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Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Stadt-und Landschaftsplanung-Geschäftsstelle

Beschreibung

Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Stadt-und Landschaftsplanung-Geschäftsstelle

Adresse

Hausanschrift

Caffamacherreihe 1-3

20355 Hamburg

U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

Öffnungszeiten

nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Kontaktperson

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Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Bebauungsplanung (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Bebauungsplanung)

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Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Bebauungsplanung

Beschreibung

Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Bebauungsplanung

Adresse

Hausanschrift

Grindelberg 62-66

20144 Hamburg

U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

Kontaktperson

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Bezirksamt Altona - Zentrum für Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Servicezentrum (Bezirksamt Altona - Zentrum für Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Servicezentrum)

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Bezirksamt Altona - Zentrum für Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Servicezentrum

Beschreibung

Bezirksamt Altona - Zentrum für Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Servicezentrum

Adresse

Hausanschrift

Jessenstraße 1-3

22767 Hamburg

Technisches Rathaus

S1/S3 Königstraße, Busse 16/112/115 Große Bergstraße oder Goethestraße

Öffnungszeiten

Mo 8-14, Do 8-16 Uhr. Bauberatung und Akteneinsicht nach vorheriger Terminvergabe (vor Ort oder digital). Bitte beachten Sie ggf. abweichende Öffnungszeiten.

Kontaktperson

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

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erforderliche Unterlagen

Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens können verschiedene Unterlagen notwendig sein oder erstellt werden. Dazu gehören in der Regel:
  • Planungsunterlagen (Karten, Pläne und Skizzen)
  • Ausführliche Begründung 
  • Dokumentation der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der beteiligten öffentlichen Stellen 
  • Beschlüsse und Protokolle
  • Gegebenenfalls rechtliche Gutachten oder Prüfungen

Voraussetzungen

  • Es besteht eine städtebauliche Notwendigkeit, zum Beispiel aufgrund von Entwicklungsbedarf, dem Bedarf an neuen Wohngebieten oder der Notwendigkeit der Flächenordnung.
  • Es besteht ein öffentliches Interesse an der Planung und Entwicklung des betreffenden Gebiets.
  • Die Öffentlichkeit und betroffene Interessengruppen werden angemessen in den Planungsprozess einbezogen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Keine Angabe

Verfahrensablauf

  • Die zuständige Stelle fasst einen Aufstellungsbeschluss, der die Notwendigkeit und Zielsetzung des Bebauungsplans festlegt.
  • Es wird ein Planungskonzept erarbeitet, das die grundlegenden Ziele und Inhalte des Bebauungsplans festlegt.
  • Der Planentwurf wird öffentlich ausgelegt, um den Bürgerinnen und Bürgern sowie betroffenen Interessengruppen die Möglichkeit zur Einsichtnahme und Stellungnahme zu geben.
  • Der Planentwurf wird den Trägern öffentlicher Belange und den beteiligten Behörden zur Stellungnahme übermittelt. 
  • Es erfolgt eine Abstimmung und gegebenenfalls Anpassung des Planentwurfs aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen.
  • Der überarbeitete Planentwurf wird von der zuständigen Gemeindevertretung oder Behörde beschlossen und erneut öffentlich ausgelegt.
  • Nach Ablauf der Auslegungsfrist und Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Bebauungsplan von der zuständigen Behörde oder Gemeindevertretung festgestellt.
  • Der festgestellte Bebauungsplan wird öffentlich bekannt gemacht und tritt in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist er verbindlich und bildet die Grundlage für Bauvorhaben und weitere Maßnahmen im betreffenden Gebiet.

Fristen

Keine.

Bearbeitungsdauer

Ein Bebauungsplanverfahren kann mehrere Jahre dauern.

Kosten

Die Kosten für ein Bebauungsplanverfahren können je nach Umfang, Komplexität und örtlichen Gegebenheiten stark variieren. Die Kosten betragen in der Regel mindestens einige Zehntausend Euro und sind in der Regel ganz oder teilweise von den Begünstigten des Planverfahrens zu tragen.

Hinweise (Besonderheiten)

Der Bebauungsplan gibt keine Auskunft darüber, ob ein Grundstück bebaut werden kann oder nicht. Wenn Sie Informationen darüber benötigen, ob Sie auf einem bestimmten Grundstück bauen dürfen, nutzen Sie bitte den Link zur Bauberatung.

Die Dienstleistung ist nicht zu wählen, wenn Anrufer*innen wissen möchten, was bzw. wie sie auf einem Grundstück bauen dürfen oder welchen Inhalt ein Bebauungsplan hat. Auskünfte dazu erteilt die Bauprüfung über die Dienstleistung Bauberatung.

Die Dienstleistung "Bebauungsplan allgemein" ist nur zu wählen, wenn Anrufer sich nach dem Stand oder der Durchführung von Bebauungsplan-Verfahren erkundigen möchten, oder wie Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Dezernat 4 Leitung (Bergedorf) am 10.05.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

B-Plan aufstellen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en