Bebauungsplan allgemein
Beschreibung
Ein Bebauungsplan regelt die Nutzung von Grundstücken und die Gestaltung von Gebieten. Dazu gehören zum Beispiel
- die Art der Nutzung (Wohngebiet, Gewerbegebiet),
- die Festlegung von Verkehrsflächen, Grünflächen und landwirtschaftlichen Flächen
- die Bebauungsdichte
- die Geschossigkeit von Gebäuden.
Bebauungspläne gelten für alle Bauvorhaben, sowohl für genehmigungspflichtige als auch für genehmigungsfreie Vorhaben. Sie stellen somit eine verbindliche Grundlage dar, an die sich Bauherren, Architekten und weitere Akteure halten müssen, um eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Bebauungspläne treffen keine Aussagen über den Zeitpunkt einer Baumaßnahme. Sie geben lediglich vor, wie die Grundstücke genutzt werden dürfen, falls ein Eigentümer die Absicht hat, ein Bauvorhaben zu realisieren oder die Nutzung zu ändern.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Harburg - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (Bezirksamt Harburg - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.
Internet
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Bebauungsplanverfahren-N
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - (Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung -)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung -
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung
Kontaktperson
BABergedorf-Stadt und Landschaftsplanung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Geschäftsstelle (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Geschäftsstelle)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Geschäftsstelle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach tel. Vereinbarung
Kontaktperson
Stadt- und Landschaftsplanung (Wandsbek)
Internet
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Stadt-und Landschaftsplanung-Geschäftsstelle (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Stadt-und Landschaftsplanung-Geschäftsstelle)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Stadt-und Landschaftsplanung-Geschäftsstelle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Kontaktperson
Stadt- und Landschaftsplanung Mitte
Internet
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Bebauungsplanung (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Bebauungsplanung)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Bebauungsplanung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Bebauungsplanung (Eimsbüttel)
Internet
Bezirksamt Altona - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (Bezirksamt Altona - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 14-16, Do 13.30-15.30 Uhr
Kontaktperson
A-SL-1 Stadt- und Landschaftsplanung-A
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 11-6019
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
erforderliche Unterlagen
- Planungsunterlagen (Karten, Pläne und Skizzen)
- Ausführliche Begründung
- Dokumentation der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der beteiligten öffentlichen Stellen
- Beschlüsse und Protokolle
- Gegebenenfalls rechtliche Gutachten oder Prüfungen
Voraussetzungen
- Es besteht eine städtebauliche Notwendigkeit, zum Beispiel aufgrund von Entwicklungsbedarf, dem Bedarf an neuen Wohngebieten oder der Notwendigkeit der Flächenordnung.
- Es besteht ein öffentliches Interesse an der Planung und Entwicklung des betreffenden Gebiets.
- Die Öffentlichkeit und betroffene Interessengruppen werden angemessen in den Planungsprozess einbezogen.
Rechtsgrundlage(n)
www.gesetze-im-internet.de/bbaug/BJNR003410960.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Die zuständige Stelle fasst einen Aufstellungsbeschluss, der die Notwendigkeit und Zielsetzung des Bebauungsplans festlegt.
- Es wird ein Planungskonzept erarbeitet, das die grundlegenden Ziele und Inhalte des Bebauungsplans festlegt.
- Der Planentwurf wird öffentlich ausgelegt, um den Bürgerinnen und Bürgern sowie betroffenen Interessengruppen die Möglichkeit zur Einsichtnahme und Stellungnahme zu geben.
- Der Planentwurf wird den Trägern öffentlicher Belange und den beteiligten Behörden zur Stellungnahme übermittelt.
- Es erfolgt eine Abstimmung und gegebenenfalls Anpassung des Planentwurfs aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen.
- Der überarbeitete Planentwurf wird von der zuständigen Gemeindevertretung oder Behörde beschlossen und erneut öffentlich ausgelegt.
- Nach Ablauf der Auslegungsfrist und Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Bebauungsplan von der zuständigen Behörde oder Gemeindevertretung festgestellt.
- Der festgestellte Bebauungsplan wird öffentlich bekannt gemacht und tritt in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist er verbindlich und bildet die Grundlage für Bauvorhaben und weitere Maßnahmen im betreffenden Gebiet.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Dienstleistung ist nicht zu wählen, wenn Anrufer*innen wissen möchten, was bzw. wie sie auf einem Grundstück bauen dürfen oder welchen Inhalt ein Bebauungsplan hat. Auskünfte dazu erteilt die Bauprüfung über die Dienstleistung Bauberatung.
Die Dienstleistung "Bebauungsplan allgemein" ist nur zu wählen, wenn Anrufer sich nach dem Stand oder der Durchführung von Bebauungsplan-Verfahren erkundigen möchten, oder wie Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Dezernat 4 Leitung (Bergedorf) am 10.05.2024
Stichwörter
B-Plan aufstellen