Bebauungsplan Erläuterung

    Bebauungsplan allgemein

    Aufgabe der Bebauungspläne ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Bebauungspläne regeln unter anderem die bauliche und nichtbauliche Nutzung der Grundstücke.

    Beschreibung

    Bebauungspläne werden in speziellen Verfahren, die im Baugesetzbuch geregelt sind, erstellt. Dabei werden verschiedene Akteure in den Planungsprozess einbezogen. 

    Ein Bebauungsplan regelt die Nutzung von Grundstücken und die Gestaltung von Gebieten. Dazu gehören zum Beispiel
    • die Art der Nutzung (Wohngebiet, Gewerbegebiet),
    • die Festlegung von Verkehrsflächen, Grünflächen und landwirtschaftlichen Flächen
    • die Bebauungsdichte
    • die Geschossigkeit von Gebäuden.
    Des Weiteren legen Bebauungspläne auch Details wie die Anordnung der Gebäude, die Anzahl der Wohneinheiten, Gestaltungsrichtlinien für die Bauwerke, Anpflanzungen und die Nutzung von Freiflächen fest. Sie bilden somit die Grundlage für Bauvorhaben und damit verbundene weitere Maßnahmen.

    Bebauungspläne gelten für alle Bauvorhaben, sowohl für genehmigungspflichtige als auch für genehmigungsfreie Vorhaben. Sie stellen somit eine verbindliche Grundlage dar, an die sich Bauherren, Architekten und weitere Akteure halten müssen, um eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Bebauungspläne treffen keine Aussagen über den Zeitpunkt einer Baumaßnahme. Sie geben lediglich vor, wie die Grundstücke genutzt werden dürfen, falls ein Eigentümer die Absicht hat, ein Bauvorhaben zu realisieren oder die Nutzung zu ändern.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Bergedorf

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (Bezirksamt Harburg - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

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    Hausanschrift

    Harburger Rathausplatz 4

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung)

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

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    Hausanschrift

    Kümmellstraße 6

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Kontaktperson

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    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

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    Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - (Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung -)

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    Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung -

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung -

    Adresse

    Hausanschrift

    Wentorfer Straße 38a

    21029 Hamburg

    S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof

    Öffnungszeiten

    Nach Vereinbarung

    Kontaktperson

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    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

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    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Stadt-und Landschaftsplanung-Geschäftsstelle (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Stadt-und Landschaftsplanung-Geschäftsstelle)

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    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Stadt-und Landschaftsplanung-Geschäftsstelle

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Stadt-und Landschaftsplanung-Geschäftsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (Bezirksamt Altona - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung)

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jessenstraße 1-3

    22767 Hamburg

    Technisches Rathaus

    S1/S3 Königstraße, Busse 16/112/115 Große Bergstraße oder Goethestraße

    Öffnungszeiten

    Mo 14-16, Do 13.30-15.30 Uhr

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    Internet

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    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Geschäftsstelle (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Geschäftsstelle)

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Geschäftsstelle

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Geschäftsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Posthaus 2

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Nach tel. Vereinbarung

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Bebauungsplanung (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Bebauungsplanung)

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Bebauungsplanung

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Bebauungsplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Kontaktperson

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens können verschiedene Unterlagen notwendig sein oder erstellt werden. Dazu gehören in der Regel:
    • Planungsunterlagen (Karten, Pläne und Skizzen)
    • Ausführliche Begründung 
    • Dokumentation der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der beteiligten öffentlichen Stellen 
    • Beschlüsse und Protokolle
    • Gegebenenfalls rechtliche Gutachten oder Prüfungen

    Voraussetzungen

    • Es besteht eine städtebauliche Notwendigkeit, zum Beispiel aufgrund von Entwicklungsbedarf, dem Bedarf an neuen Wohngebieten oder der Notwendigkeit der Flächenordnung.
    • Es besteht ein öffentliches Interesse an der Planung und Entwicklung des betreffenden Gebiets.
    • Die Öffentlichkeit und betroffene Interessengruppen werden angemessen in den Planungsprozess einbezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine Angabe

    Verfahrensablauf

    • Die zuständige Stelle fasst einen Aufstellungsbeschluss, der die Notwendigkeit und Zielsetzung des Bebauungsplans festlegt.
    • Es wird ein Planungskonzept erarbeitet, das die grundlegenden Ziele und Inhalte des Bebauungsplans festlegt.
    • Der Planentwurf wird öffentlich ausgelegt, um den Bürgerinnen und Bürgern sowie betroffenen Interessengruppen die Möglichkeit zur Einsichtnahme und Stellungnahme zu geben.
    • Der Planentwurf wird den Trägern öffentlicher Belange und den beteiligten Behörden zur Stellungnahme übermittelt. 
    • Es erfolgt eine Abstimmung und gegebenenfalls Anpassung des Planentwurfs aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen.
    • Der überarbeitete Planentwurf wird von der zuständigen Gemeindevertretung oder Behörde beschlossen und erneut öffentlich ausgelegt.
    • Nach Ablauf der Auslegungsfrist und Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Bebauungsplan von der zuständigen Behörde oder Gemeindevertretung festgestellt.
    • Der festgestellte Bebauungsplan wird öffentlich bekannt gemacht und tritt in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist er verbindlich und bildet die Grundlage für Bauvorhaben und weitere Maßnahmen im betreffenden Gebiet.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Ein Bebauungsplanverfahren kann mehrere Jahre dauern.

    Kosten

    Die Kosten für ein Bebauungsplanverfahren können je nach Umfang, Komplexität und örtlichen Gegebenheiten stark variieren. Die Kosten betragen in der Regel mindestens einige Zehntausend Euro und sind in der Regel ganz oder teilweise von den Begünstigten des Planverfahrens zu tragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bebauungsplan gibt keine Auskunft darüber, ob ein Grundstück bebaut werden kann oder nicht. Wenn Sie Informationen darüber benötigen, ob Sie auf einem bestimmten Grundstück bauen dürfen, nutzen Sie bitte den Link zur Bauberatung.

    Die Dienstleistung ist nicht zu wählen, wenn Anrufer*innen wissen möchten, was bzw. wie sie auf einem Grundstück bauen dürfen oder welchen Inhalt ein Bebauungsplan hat. Auskünfte dazu erteilt die Bauprüfung über die Dienstleistung Bauberatung.

    Die Dienstleistung "Bebauungsplan allgemein" ist nur zu wählen, wenn Anrufer sich nach dem Stand oder der Durchführung von Bebauungsplan-Verfahren erkundigen möchten, oder wie Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Dezernat 4 Leitung (Bergedorf) am 10.05.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    B-Plan aufstellen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en