Betreuungsverfügung Beglaubigung
Betreuungsverfügung beglaubigen lassen
Sie können sich die Betreuungsverfügung öffentlich beglaubigen lassen.
Beschreibung
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll und in welchem Umfang, falls Sie aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter dazu nicht mehr selbst in der Lage sind.
Eine Betreuungsverfügung wird wirksam, wenn das Betreuungsgericht entscheidet, dass Sie einen rechtlichen Betreuer brauchen. Das Gericht versucht dabei, Ihre in der Betreuungsverfügung festgelegten Wünsche zu berücksichtigen.
Um Ihre Betreuungsverfügung rechtsgültig zu machen, sollten Sie sie schriftlich verfassen und mit Angabe von Ort und Datum unterschreiben. Sie können die Betreuungsverfügung auch von der zuständigen Stelle öffentlich beglaubigen lassen. Diese Beglaubigung ersetzt zwar nicht in allen Fällen eine notarielle Beurkundung, erhöht aber die Akzeptanz Ihrer Unterschrift.
Eine Betreuungsverfügung wird wirksam, wenn das Betreuungsgericht entscheidet, dass Sie einen rechtlichen Betreuer brauchen. Das Gericht versucht dabei, Ihre in der Betreuungsverfügung festgelegten Wünsche zu berücksichtigen.
Um Ihre Betreuungsverfügung rechtsgültig zu machen, sollten Sie sie schriftlich verfassen und mit Angabe von Ort und Datum unterschreiben. Sie können die Betreuungsverfügung auch von der zuständigen Stelle öffentlich beglaubigen lassen. Diese Beglaubigung ersetzt zwar nicht in allen Fällen eine notarielle Beurkundung, erhöht aber die Akzeptanz Ihrer Unterschrift.
zuständige Stelle
Bezirksamt Altona
Ansprechpartner
Bezirksamt Altona - Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz - Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht, Pflege ohne Zwang (Bezirksamt Altona - Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz - Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht, Pflege ohne Zwang)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz - Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht, Pflege ohne Zwang
Beschreibung
Bezirksamt Altona - Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz - Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht, Pflege ohne Zwang
Adresse
Hausanschrift
Busse 20/25 Löwenstraße
Öffnungszeiten
Mo, Fr. 9-12, Di, Do 13-16 Uhr (Termin für ein Beratungsgespräch oder eine Beglaubigung vorab abstimmen.)
erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Schriftliche abgefasste und unterschriebene Betreuungsverfügung
Schriftliche abgefasste und unterschriebene Betreuungsverfügung
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keine.
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
- Sie bringen die erforderlichen Unterlagen zu dem Termin mit.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen.
- Die zuständige Stelle beglaubigt Ihre Unterschrift.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Die Beglaubigung dauert in etwa 30 Minuten.
Wenn Sie sich vorab beraten lassen möchten, planen Sie ungefähr 1 Stunde für den Termin ein.
Wenn Sie sich vorab beraten lassen möchten, planen Sie ungefähr 1 Stunde für den Termin ein.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie vorab festlegen, wer im Falle einer rechtlichen Betreuung für Sie verantwortlich sein soll. Für den Fall, dass Sie aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, können Sie bestimmen, in welchen Bereichen (zum Beispiel Gesundheitsangelegenheiten, Vermögensangelegenheiten oder Aufenthaltsbestimmungsrecht) Ihre Betreuung erfolgen soll und Ihre Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich Ihrer Betreuung und Lebensgestaltung festlegen.
Beziehen Sie bei komplizierten rechtlichen Angelegenheiten eine Notarin oder einen Notar ein. Holen Sie sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat.
Zudem beraten oft auch Krankenhaus- und Altenheimsozialdienste über Betreuungsverfügungen.
Die Bundesnotarkammer führt ein zentrales Vorsorgeregister, in dem Sie alle Daten hinterlegen können (www.vorsorgeregister.de).
Beziehen Sie bei komplizierten rechtlichen Angelegenheiten eine Notarin oder einen Notar ein. Holen Sie sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat.
Zudem beraten oft auch Krankenhaus- und Altenheimsozialdienste über Betreuungsverfügungen.
Die Bundesnotarkammer führt ein zentrales Vorsorgeregister, in dem Sie alle Daten hinterlegen können (www.vorsorgeregister.de).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Beratung rechtliche Betreuung am 13.06.2024
Stichwörter
Vorsorgevollmacht