Vorsorgevollmacht

    Vorsorgevollmacht, Beratung und Beglaubigung

    Beschreibung

    Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie Vorsorge für den Fall treffen, dass Sie - etwa infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung - nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Ihre Angehörigen können Sie in dieser Situation nicht automatisch rechtlich vertreten.
    Eine Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. In der Vollmacht können Sie im Einzelnen regeln, für welche Aufgabenbereiche sie gelten und welche Befugnisse der Bevollmächtigte haben soll. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, so darf vom Betreuungsgericht keine rechtliche Betreuung für Sie angeordnet werden.

    Die Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht informiert und berät Sie zum Thema Vorsorgevollmacht. Die Beratung erfolgt in Informationsveranstaltungen und in persönlichen Gesprächen, die telefonisch vereinbart werden können. Es werden öffentliche Beglaubigungen der Unterschrift auf Vorsorgevollmachten angeboten.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Altona

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Altona - Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz - Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht, Pflege ohne Zwang (Bezirksamt Altona - Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz - Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht, Pflege ohne Zwang)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz - Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht, Pflege ohne Zwang

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz - Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht, Pflege ohne Zwang

    Adresse

    Hausanschrift

    Winterhuder Weg 31

    22085 Hamburg

    Busse 20/25 Löwenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo, Fr. 9-12, Di, Do 13-16 Uhr (Termin für ein Beratungsgespräch oder eine Beglaubigung vorab abstimmen.)

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Gültiger Personalausweis.
    Das persönliche Erscheinen des Vollmachtgebers ist zwingend notwendig. Eine Beglaubigung in Abwesenheit des Vollmachtgebers wird nicht vorgenommen.

     

    Voraussetzungen

    Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. Es sollte zu dem Bevollmächtigten ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis bestehen.
    Der Bevollmächtigte muss bereit und in der Lage sein, die Interessen des Vollmachtgebers zu vertreten.

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch oder die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 164 ff., § 1896ff.,  § 1901c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Beratung: ca. 1 Stunde
    Beglaubigung: ca. 30 Minuten

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Abfassung der Vorsorgevollmacht empfehlenswert. Die Schriftform wird verlangt in Grundbuch-, Handelsregister- und Prozesssachen. Ebenso, wenn der Bevollmächtigte beispielsweise in risikoreiche medizinische Eingriffe (§1904 Abs. 5 BGB) oder in freiheitsentziehende Maßnahmen (§1906 Abs. 5 BGB) einwilligen soll. Entscheidungen des Bevollmächtigten bedürfen in einigen Fällen, wie zum Beispiel bei freiheitsentziehenden Maßnahmen oder der Zwangsbehandlung der Genehmigung des Betreuungsgerichts.

    Sie können Ihre Unterschrift oder ein Handzeichen unter der Vorsorgevollmacht durch die Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht kostenlos öffentlich beglaubigen lassen. Damit räumen Sie Zweifel an der Echtheit Ihrer Unterschrift und an ihrer Identität aus und erhöhen die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr. Zur öffentlichen Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens auf der Vorsorgevollmacht ist der Personalausweis der unterschreibenden Person erforderlich. Eine öffentliche Beglaubigung der Vorsorgevollmacht ist zum Beispiel ausdrücklich gefordert bei: Grundbuch- und Handelsregistereintragungen, einer Anmeldung im Vereinsregister, der Ausschlagung einer Erbschaft, der Rückgabe einer Schuldscheinanerkenntnis.

    Die individuelle rechtliche Beratung, und die Erstellung einer Vorsorgevollmacht mit einer Beurkundung durch einen Notar, sind situationsbedingt empfehlenswert. Zum Beispiel bei komplexen Vermögensverhältnissen, Differenzen in der Familie. Insbesondere erhöht die notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht deren Beweiswert erheblich und schließt weitestgehend aus, dass später im Vertretungsfall Einwendungen gegen Ihre Geschäftsfähigkeit und gegen die Ernsthaftigkeit Ihrer Entscheidung geltend gemacht werden. Eine notarielle Beurkundung der Vollmacht ist immer notwendig bei der Aufnahme von Verbraucherdarlehen, wenn ein Handelsgewerbe betrieben wird oder wenn sie als Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft oder einer GmbH tätig sind.

    Vorsorgevollmachten können gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Beglaubigung der Unterschrift auf Vorsorgevollmachten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en