Registrierung von Verdunstungskühlanlagen - Schutz vor Legionellen
Pflichten für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern
Beschreibung
Am 19. Juli 2017 wurde die neue Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 42. BImSchV) im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2017, Teil I, S. 2379) verkündet.
Mit Freischaltung der Software KaVKA-42.BV sind Anzeigen ausschließlich über diese Anwendung elektronisch zu übermitteln. Über den Postweg übermittelte Anzeigen können nicht entgegengenommen werden.
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittieren, die beim Einatmen bei Menschen zu schweren Lungenentzündungen sogar mit Todesfolge führen können.
Mit Freischaltung der Software KaVKA-42.BV sind Anzeigen ausschließlich über diese Anwendung elektronisch zu übermitteln. Über den Postweg übermittelte Anzeigen können nicht entgegengenommen werden.
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittieren, die beim Einatmen bei Menschen zu schweren Lungenentzündungen sogar mit Todesfolge führen können.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
KAVKA
erforderliche Unterlagen
Der Betreiber hat regelmäßig alle fünf Jahre die Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebes durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A zu veranlassen. Die Frist für die erstmalige Überprüfung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und ist für Anlagen, die vor dem 19. August 2011 in Betrieb gegangen sind bis zum 19. August 2019 erforderlich. Das Ergebnis der Überprüfung kann über die Web-Anwendung KaVKA-42.BV hochgeladen werden.
Voraussetzungen
Unter den Anwendungsbereich der neuen Verordnung fallen sowohl kleine Anlagen, die z.B. der Kühlung von Gebäuden wie Hotels oder Rechenzentren dienen, als auch Kühlsysteme und Nassabscheider industrieller Anlagen. Die Verordnung regelt, wie entsprechende Anlagen zu betreiben und zu überwachen sind.
Rechtsgrundlage(n)
42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme - 42. BImSchV).
Hinweise (Besonderheiten)
Abweichend davon treten die Anzeigepflichten für Neu- bzw. Bestandsanlagen sowie Änderungen, Stilllegungen und Betreiberwechsel gemäß § 13 in Verbindung mit § 20 der Verordnung zwölf Monate nach der Verkündung und somit erst am 19. Juli 2018 in Kraft. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die jeweilige Anlage der zuständigen Behörde binnen eines Monats (also bis zum 19. August 2018) anzuzeigen. Die Web-Anwendung KaVKA-42.BV dient der elektronischen Erstellung und Entgegennahme der Anzeigen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.01.2020
Stichwörter
Verdunstungskühlanlagen - Kataster