Entsorgung von Altmedikamenten

    Altmedikamente müssen über die Hausmülltonne entsorgt werden. Sie dürfen nicht über die Toilette entsorgt werden.

    Beschreibung

    Altmedikamente sind (mit Ausnahme von Zytostatika) keine gefährlichen Abfälle nach Abfallverzeichnisverordnung. Die Entsorgung über den Hausmüll, das heißt die schwarze Restmülltonne, ist der erlaubte und richtige Weg. Der Hausmüll aus Hamburg wird zu 100 Prozent verbrannt, dabei werden alle Wirkstoffe vollständig zerstört. Auch aus Sicht des Umweltschutzes ist diese thermische Behandlung von Medikamenten vernünftig und sicher.
    In Altbeständen finden sich oft Packungen ohne lesbare Beschriftung oder wirklich gefährliche Abfälle wie: Fieberthermometer mit Quecksilber, Waschbenzin oder Insektenpulver. Solche Dinge dürfen nicht in die graue Restmülltonne. Bringen Sie diese bitte zum nächsten Recyclinghof der Stadtreinigung oder zur mobilen Problemstoffsammlung.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Immissionsschutz und Abfallwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Immissionsschutz und Abfallwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Immissionsschutz und Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Niemals Medikamente in die Toilette oder in den Ausguss schütten!
    • Die Kläranlagen können Wirkstoffe wie Hormone oder Antibiotika nicht oder nur wenig abbauen.
    • Medikamente im Müll "verstecken", damit Kinder sie nicht mit Süßigkeiten verwechseln.
    • Gefährliche oder unbekannte Abfälle zum Recyclinghof bringen oder zur mobilen Problemstoffsammlung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
     

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft oder die Stadtreinigung Hamburg.

    Fristen

    Entsorgen Sie Ihre Altmedikamente möglichst am Tag vor der Abfuhr in der Restmülltonne. Falls Sie die Restmülltonne selbst zur Abfuhr bereitstellen, dann stellen Sie diese bitte bis 6 Uhr morgens an der Bordsteinkante ab.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte beachten Sie für die Abholung der Restmülltonne den Abfuhrkalender der Stadtreinigung Hamburg sowie die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe. Bei der Restmüllabfuhr kommt es gelegentlich, z.B. wegen gesetzlicher Feiertage, zu Terminverschiebungen.
    Die Leerungsfrequenz können Sie auf der Internetseite der Stadtreinigung Hamburg finden

    Kosten

    Es fallen keine weiteren Kosten für die Entsorgung Ihrer Altmedikamente an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wichtige Hinweise
    • Müll trennen! Die Pappschachtel und den Beipackzettel in die blaue Papiertonne, Medikamentenreste in die graue Restmülltonne.
    • Niemals Medikamente in die Toilette oder in den Ausguss schütten!
    • Die Kläranlagen können Wirkstoffe wie Hormone oder Antibiotika nicht oder nur wenig abbauen.
    • Medikamente im Müll "verstecken", damit Kinder sie nicht mit Süßigkeiten verwechseln.
    • Gefährliche oder unbekannte Abfälle zum Recyclinghof bringen oder zur mobilen Problemstoffsammlung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Abfall am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Medikamente

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en