Erlaubnis für Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer Erteilung

    Erlaubnis für Vermittlung von Immobilien/Darlehensverträgen, Vorbereitung/Durchführung von Bauvorhaben/Baubetreuung oder Verwaltung von Wohnimmobilien

    Sie möchten gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln? Hierfür benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie gewerbsmäßig Wohnimmobilien verwalten oder Bauvorhaben vorbereiten und durchführen möchten.

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig Folgendes anbieten möchten:
    • Vermittlung von Immobilien (Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler),
    • Vermittlung von Darlehensverträgen (außer Immobiliardarlehen für Verbraucherinnen und Verbraucher),
    • Verwaltung von Wohnimmobilien (Wohnimmobilienverwalter und Wohnimmobilienverwalterin) oder
    • Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen (Bauträger, Baubetreuer
    Je nachdem, welche Erlaubnis Sie beantragen, sind Sie berechtigt, zum Beispiel folgende Tätigkeiten auszuführen:
    • Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie Vermittlung des Verkaufs, der Belastung, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken
    • Vermittlung von Wohnungseigentum sowie von Verträgen über Hypotheken und Grundschulden,
    • Vermittlung gewerblicher Räume sowie von Wohnräumen, das heißt alle Arten von Raumüberlassungen einschließlich Pacht und Untermiete, also auch Wohnungs- und Zimmervermittlung.
    • Vermittlung von Darlehen (außer Immobilienfinanzierung für Verbraucher)
    • Planung oder Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung fremder Vermögenswerte, zum Beispiel mit Vermögen von Mieterinnen und Mietern, Pächterinnen und Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder Personen, die sich um Erwerbs- oder Nutzungsrechte bewerben. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob Sie im eigenen Namen auftreten (Bauträger), oder ob Sie für Dritte handeln (Baubetreuer). In Betracht kommen beispielsweise folgende Tätigkeiten: Bauantrag stellen, Architekten und Handwerker beauftragen, Finanzierungsmittel beschaffen und abrufen, Versicherungen abschließen, die Kalkulation späterer Mieten.
    Verwaltung von vermieteten Wohnungen oder des gemeinschaftlichen Wohnungseigentums mehrerer Personen. Verwalterin oder Verwalter sind Sie beispielsweise, wenn Sie
    • Beschlüsse der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer durchführen und für die Durchsetzung der Hausordnung sorgen;
    •  die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen treffen;
    • alle Zahlungen und Leistungen veranlassen und entgegennehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen;
    • eingenommene Gelder verwalten.
    Für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen benötigen Sie eine andere, gesonderte gewerberechtliche Erlaubnis.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Altona

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßgarten 9

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Mo 8-13, Di 8-16, Do 8-15.30, Fr 8-12 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - (Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Holstenstraße 65-67

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
    bitte wenden Sie sich per E-Mail, schriftlich oder telefonisch mit Ihren Anliegen an uns.
    Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
    Vielen Dank.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten und -erlaubnisse (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten und -erlaubnisse)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten und -erlaubnisse

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten und -erlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 6

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Mo, Di 8-15, Do 8-15.30 und Fr. 8-12 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe (Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Am 02. und 03. Dezember 2024 ist das Service-Zentrum des WBZ Eimsbüttel aufgrund einer dienstlichen Veranstaltung nicht erreichbar. Anfragen können schriftlich per E-Mail an das Kundenpostfach wbz-service@eimsbuettel.hamburg.de gesandt werden.
     

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten (Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Jessenstraße 1-3

    22767 Hamburg

    Technisches Rathaus

    S1/S3 Königstraße, Busse 16/112/115 Große Bergstraße oder Goethestraße

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten nur nach Vereinbarung.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    Termine zur persönlichen Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher (z. B. E-Mail) Vereinbarung

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen (Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 2

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung beziehungsweise Vorlage vor Ort.
    • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
      • bei Wohnsitz in Deutschland üblicherweise:
        • §  Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
        • §  Bescheinigung des Insolvenzgerichts
        • §  Bescheinigung in Steuersachen (des Finanzamtes)
      • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
    • Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister oder dem Genossenschaftsregister
      • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
    • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
      • bei Wohnsitz in Deutschland:
        • §  Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
        • §  Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
      • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Wohnsitzland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
    • Wenn Sie als Wohnimmobilienverwalterin oder -verwalter tätig sein möchten, müssen Sie einen Nachweis zum Abschluss der gesetzlich geforderten Berufshaftpflichtversicherung vorlegen.
    Bei juristischen Personen:
    • personenbezogenen Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (zum Beispiel Personalpapiere)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde.
    • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt für die Gesellschaft sowie für alle geschäftsführende Gesellschafter
    • Personengesellschaften wie etwa eine GbR, KG, OHG, PartG oder GmbH & Co. KG sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende
    • Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis.
    • Reichen Sie für jede dieser Personen ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönlichen Unterlagen ein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wegen eines Verbrechens oder wegen einer (gesetzlich näher bezeichneten) Vermögensstraftat rechtskräftig verurteilt wurden.
    • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen: Über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
    • Wenn Sie als Wohnimmobilienverwalterin oder -verwalter tätig sein möchten, benötigen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens EUR 500.000 für jeden Versicherungsfall und EUR 1.000.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 34c Gewerbeordnung (GewO)
    Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
    Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung

    Rechtsbehelf

    Widerspruch
     

    Verfahrensablauf

    Den Antrag für Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben (Bauträger bzw. Baubetreuer) oder die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien können Sie persönlich oder schriftlich stellen.
    Die zuständige Behörde prüft die dem Antrag beigefügten Unterlagen. Gegebenenfalls werden weitere beteiligte Behörden zur Stellungnahme aufgefordert.
    Die Gebühr wird per Gebührenbescheid oder vor Ort per EC-Karte erhoben.

    Fristen

    Die Erlaubnis muss vor Ausübung der Tätigkeit vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen

    Kosten

    155 bis 255 EUR, abhängig vom Umfang der beantragten Erlaubnis und der Anzahl der vertretungsberechtigten Personen.
    13 EUR für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
    13 EUR für das Führungszeugnis.
    Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
    Zweitschrift 25 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Immobilienmaklerinnen und -makler sowie Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalten ebenso wie deren Personal sind entsprechend ihrer ausgeübten Tätigkeit zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

    Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind die Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen.

    Die Erlaubnis gilt nicht für Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte. Hier ist eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) erforderlich.

    Eine Zweitschrift der Erlaubnis kann durch ein formloses Schreiben per Fax, Post oder E-Mail beantragt werden, die Gebühr für eine Zweitschrift der Erlaubnis beträgt 25 Euro und wird per Gebührenbescheid erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verbraucherschutz (Altona) am 10.01.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Baubetreuer, Erlaubnisse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en