Frascatiplatz, Ausnahmegenehmigung zum Befahren bzw. Parken
Für das Befahren bzw. Parken auf dem Frascatiplatz mit Kraftfahrzeugen über 3,5t und Bussen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Für das Befahren bzw. Parken auf dem Frascatiplatz mit Kraftfahrzeugen über 3,5t und Bussen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
zuständige Stelle
Bezirksamt Bergedorf
Ansprechpartner
Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht - (Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht -)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht -
Beschreibung
Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht -
Adresse
Hausanschrift
S2/RE1/Busse Bergedorf
Öffnungszeiten
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
bitte wenden Sie sich per E-Mail, schriftlich oder telefonisch mit Ihren Anliegen an uns.
Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Vielen Dank.
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Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
erforderliche Unterlagen
Schriftlicher (formloser) Antrag mit Unternehmensnennung und Adresse.
Voraussetzungen
Schriftlicher (formloser) Antrag per Post, Fax oder Mail.
Fristen
Genehmigung möglich innerhalb von ca. 3 Werktagen, falls eine Mail-Adresse angegeben wird. Auf dem Postwege ca. 5 Werktage.
Kosten
Ausnahmegenehmigung bis zu 3 zusammenhängende Tage 20,00 Euro, ab 4 Tage 40,00 bis 100,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Parkerlaubnis