Rückkehrförderung für Ausländer Informationserteilung
Beratung zur Freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland in Anspruch nehmen
Wenn Sie nicht mehr in Deutschland bleiben können oder wollen, können Sie sich zum Thema freiwillige Rückkehr beraten lassen.
Beschreibung
Wenn Sie nicht mehr in Deutschland bleiben können oder wollen, haben Sie die Möglichkeit, organisatorische und finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Sie können sich zum Thema freiwillige Rückkehr kostenlos beraten lassen. Die Beratung hat keinen Einfluss auf Ihr Asylverfahren und verpflichtet Sie zu nichts. So können Sie gut informiert und sicher die beste Entscheidung fällen.
Wenn Sie sich dazu entscheiden sollten, in Ihr Heimatland zurückzukehren, hilft Ihnen Ihr persönlicher Berater beziehungsweise Ihre persönliche Beraterin bei der Organisation und Planung Ihrer Rückreise. Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit können Sie Geld- und Sachleistungen erhalten (Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfen, medizinische Zusatzkosten, Starthilfen).
In einigen Herkunftsländern gibt es außerdem Reintegrationsprojekte, die Sie abhängig von Ihren persönlichen Bedürfnissen vor Ort beim Aufbau einer neuen Existenz unterstützen. Informationen dazu bekommen Sie während der Beratung.
Sie können sich zum Thema freiwillige Rückkehr kostenlos beraten lassen. Die Beratung hat keinen Einfluss auf Ihr Asylverfahren und verpflichtet Sie zu nichts. So können Sie gut informiert und sicher die beste Entscheidung fällen.
Wenn Sie sich dazu entscheiden sollten, in Ihr Heimatland zurückzukehren, hilft Ihnen Ihr persönlicher Berater beziehungsweise Ihre persönliche Beraterin bei der Organisation und Planung Ihrer Rückreise. Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit können Sie Geld- und Sachleistungen erhalten (Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfen, medizinische Zusatzkosten, Starthilfen).
In einigen Herkunftsländern gibt es außerdem Reintegrationsprojekte, die Sie abhängig von Ihren persönlichen Bedürfnissen vor Ort beim Aufbau einer neuen Existenz unterstützen. Informationen dazu bekommen Sie während der Beratung.
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
M32 (M32)
Aktuelles
M32
Beschreibung
M32
Adresse
Hausanschrift
U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
Flüchtlingszentrum Hamburg (Flüchtlingszentrum Hamburg)
Aktuelles
Flüchtlingszentrum Hamburg
Beschreibung
Flüchtlingszentrum Hamburg
Adresse
Hausanschrift
U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof
Amt für Migration - Leistungen für Asylbewerber Referat M43 (Amt für Migration - Leistungen für Asylbewerber Referat M43)
Aktuelles
Amt für Migration - Leistungen für Asylbewerber Referat M43
Beschreibung
Amt für Migration - Leistungen für Asylbewerber Referat M43
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Zur Erstberatung sind keine Unterlagen erforderlich. Welche Unterlagen im Verlauf der Beratung erforderlich sein werden, erfahren Sie bei Ihrem Beratungstermin.
Voraussetzungen
Für die Beratung gibt es keine besonderen Voraussetzungen. Die Beratung ist zum Beispiel auch dann möglich, wenn Sie noch gar keinen Asylantrag gestellt haben.
Voraussetzung für eine finanzielle Förderung ist das Vorliegen mindestens eines der folgenden Punkte:
Voraussetzung für eine finanzielle Förderung ist das Vorliegen mindestens eines der folgenden Punkte:
- Sie befinden sich im Asylverfahren.
- Ihr Asylantrag wurde abgelehnt und Sie sind ausreisepflichtig.
- Sie sind asylberechtigt oder besitzen eine Duldung.
- Ihnen wurde der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen gewährt.
Rechtsgrundlage(n)
REAG-/GARP-Programm
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren einen persönlichen Termin mit der zuständigen Stelle.
- Sie erhalten eine unverbindliche Beratung.
- Wenn Sie sich dazu entscheiden, in Ihr Heimatland zurückzukehren, folgt die Antragstellung.
- Wird über den Antrag positiv entschieden, organisieren Sie zusammen mit Ihrem Berater beziehungsweise Ihrer Beraterin Ihre Rückreise und Ankunft in Ihrem Heimatland.
- Nach Ihrer Ankunft bekommen Sie abhängig vom Land und von Ihren persönlichen Bedürfnissen weitere Unterstützung.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Einzelfall.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
In Hamburg können Sie frei zwischen verschiedenen Beratungsstellen wählen: Eine Rückkehrberatung ist möglich
Tel.: +49 40 428 39 - 4115 oder - 4325
E-Mail: rueckkehrberatung@amtfuermigration.hamburg.de
- bei der Zentralen Ausländerbehörde, Hammer Straße 30-34, 22041 Hamburg
- Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8 - 13 Uhr
- bei der Rückkehrberatung im Ankunftszentrum, Bargkoppelweg 60, 22145 Hamburg
- Öffnungszeiten: Montag - Freitag jeweils 9 - 15 Uhr
- Im Flüchtlingszentrum Hamburg, Adenauerallee 10, 20097 Hamburg
- Öffnungszeiten: Montag - Freitag jeweils 9 - 13 Uhr, Dienstag und Donnerstag zusätzlich 15 - 17 Uhr
Tel.: +49 40 428 39 - 4115 oder - 4325
E-Mail: rueckkehrberatung@amtfuermigration.hamburg.de
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FP BIS M312 am 28.08.2024
Stichwörter
Freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen