Rückkehrförderung für Ausländer Informationserteilung

    Beratung zur Freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland in Anspruch nehmen

    Wenn Sie nicht mehr in Deutschland bleiben können oder wollen, können Sie sich zum Thema freiwillige Rückkehr beraten lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie nicht mehr in Deutschland bleiben können oder wollen, haben Sie die Möglichkeit, organisatorische und finanzielle Unterstützung zu erhalten.

    Sie können sich zum Thema freiwillige Rückkehr kostenlos beraten lassen. Die Beratung hat keinen Einfluss auf Ihr Asylverfahren und verpflichtet Sie zu nichts. So können Sie gut informiert und sicher die beste Entscheidung fällen.

    Wenn Sie sich dazu entscheiden sollten, in Ihr Heimatland zurückzukehren, hilft Ihnen Ihr persönlicher Berater beziehungsweise Ihre persönliche Beraterin bei der Organisation und Planung Ihrer Rückreise. Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit können Sie Geld- und Sachleistungen erhalten (Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfen, medizinische Zusatzkosten, Starthilfen).

    In einigen Herkunftsländern gibt es außerdem Reintegrationsprojekte, die Sie abhängig von Ihren persönlichen Bedürfnissen vor Ort beim Aufbau einer neuen Existenz unterstützen. Informationen dazu bekommen Sie während der Beratung.

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    M32 (M32)

    Aktuelles

    M32

    Beschreibung

    M32

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34

    22041 Hamburg

    U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Flüchtlingszentrum Hamburg (Flüchtlingszentrum Hamburg)

    Aktuelles

    Flüchtlingszentrum Hamburg

    Beschreibung

    Flüchtlingszentrum Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerallee 10

    20097 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Amt für Migration - Leistungen für Asylbewerber Referat M43 (Amt für Migration - Leistungen für Asylbewerber Referat M43)

    Aktuelles

    Amt für Migration - Leistungen für Asylbewerber Referat M43

    Beschreibung

    Amt für Migration - Leistungen für Asylbewerber Referat M43

    Adresse

    Hausanschrift

    Bargkoppelstieg 10-14

    22145 Hamburg

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Zur Erstberatung sind keine Unterlagen erforderlich. Welche Unterlagen im Verlauf der Beratung erforderlich sein werden, erfahren Sie bei Ihrem Beratungstermin.

    Voraussetzungen

    Für die Beratung gibt es keine besonderen Voraussetzungen. Die Beratung ist zum Beispiel auch dann möglich, wenn Sie noch gar keinen Asylantrag gestellt haben.

    Voraussetzung für eine finanzielle Förderung ist das Vorliegen mindestens eines der folgenden Punkte:
    • Sie befinden sich im Asylverfahren.
    • Ihr Asylantrag wurde abgelehnt und Sie sind ausreisepflichtig.
    • Sie sind asylberechtigt oder besitzen eine Duldung.
    • Ihnen wurde der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen gewährt.

    Rechtsgrundlage(n)

    REAG-/GARP-Programm

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Sie vereinbaren einen persönlichen Termin mit der zuständigen Stelle.
    • Sie erhalten eine unverbindliche Beratung.
    • Wenn Sie sich dazu entscheiden, in Ihr Heimatland zurückzukehren, folgt die Antragstellung.
    • Wird über den Antrag positiv entschieden, organisieren Sie zusammen mit Ihrem Berater beziehungsweise Ihrer Beraterin Ihre Rückreise und Ankunft in Ihrem Heimatland.
    • Nach Ihrer Ankunft bekommen Sie abhängig vom Land und von Ihren persönlichen Bedürfnissen weitere Unterstützung. 

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Einzelfall.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Hamburg können Sie frei zwischen verschiedenen Beratungsstellen wählen: Eine Rückkehrberatung ist möglich
    • bei der Zentralen Ausländerbehörde, Hammer Straße 30-34, 22041 Hamburg 
      • Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8 - 13 Uhr
    • bei der Rückkehrberatung im Ankunftszentrum, Bargkoppelweg 60, 22145 Hamburg
      • Öffnungszeiten: Montag - Freitag jeweils 9 - 15 Uhr
    • Im Flüchtlingszentrum Hamburg, Adenauerallee 10, 20097 Hamburg
      • Öffnungszeiten: Montag - Freitag jeweils 9 - 13 Uhr, Dienstag und Donnerstag zusätzlich 15 - 17 Uhr
    Rufnummer und E-Mail Adresse für Rückfragen anderer Behörden (zum Beispiel Ausländerabteilung):
    Tel.: +49 40 428 39 - 4115 oder - 4325 
    E-Mail: rueckkehrberatung@amtfuermigration.hamburg.de

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FP BIS M312 am 28.08.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en