Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit Anmeldung erstmalig
Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden
Wenn Sie in Deutschland der Prostitution nachgehen, sind Sie verpflichtet, sich behördlich anzumelden.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland der Prostitution nachgehen, sind Sie verpflichtet, sich behördlich anzumelden und sich vorher gesundheitlich beraten zu lassen. Die Anmelde- und Beratungspflicht gilt ausnahmslos für alle Menschen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen. Die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung müssen persönlich erfolgen. Über die Anmeldung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist bundesweit gültig und kann auch in allen Bundesländern bzw. Kommunen ausgestellt werden.
Sind Sie zwischen 18 und 21 Jahre alt, müssen Sie Ihre Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern lassen. Sind Sie hingegen älter als 21 Jahre, müssen Sie die Anmeldung nach zwei Jahren erneuern.
Sind Sie zwischen 18 und 21 Jahre alt, müssen Sie Ihre Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern lassen. Sind Sie hingegen älter als 21 Jahre, müssen Sie die Anmeldung nach zwei Jahren erneuern.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz (Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz)
Aktuelles
Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz
Beschreibung
Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz
Adresse
Hausanschrift
Busse 4/6 Brandstwiete, U1 Meßberg
Öffnungszeiten
Anmeldungs- und Beratungsgespräche sind derzeit nur mit Termin möglich. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich telefonisch.
Internet
erforderliche Unterlagen
• Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
• Aktuelles Foto/Lichtbild ohne Rand, 45 mm hoch x 35mm breit
• Aktuelle Meldebescheinigung / Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben den Nachweis über eine Zustellanschrift.
• Falls Sie kein/e EU-Bürger/in sind, müssen Sie Unterlagen beibringen, die zeigen, dass Sie die Erlaubnis haben in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen.
• Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung.
• Aktuelles Foto/Lichtbild ohne Rand, 45 mm hoch x 35mm breit
• Aktuelle Meldebescheinigung / Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben den Nachweis über eine Zustellanschrift.
• Falls Sie kein/e EU-Bürger/in sind, müssen Sie Unterlagen beibringen, die zeigen, dass Sie die Erlaubnis haben in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen.
• Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung.
Voraussetzungen
Für die Anmeldung benötigen Sie: • die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine für Deutschland gültige Arbeitserlaubnis • den Nachweis der Volljährigkeit • den Nachweis über die erfolgte gesundheitliche Beratung • eine Meldebescheinigung oder hilfsweise eine Bescheinigung über eine Zustelladresse sowie • ein aktuelles Foto.
Rechtsgrundlage(n)
§3 Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__3.html
Prostitutionsanmeldeverordnung (ProstA)V:
https://www.gesetze-im-internet.de/prostav/BJNR193000017.html
https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__3.html
Prostitutionsanmeldeverordnung (ProstA)V:
https://www.gesetze-im-internet.de/prostav/BJNR193000017.html
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
Die Anmeldung findet in Verbindung mit einem Informations- und Beratungsgespräch statt. Sie können neben der Anmeldebescheinigung auf Wunsch auch eine zusätzliche Aliasbescheinigung erhalten. Die Anmelde- bzw. Aliasbescheinigung ist gebührenfrei.
Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung einen Termin bei Pro*BEA. Das Informations- und Beratungsgespräch kann bei Bedarf auch in der jeweiligen Muttersprache geführt werden. Das Mitbringen eigener Übersetzer/innen ist nicht erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung einen Termin bei Pro*BEA. Das Informations- und Beratungsgespräch kann bei Bedarf auch in der jeweiligen Muttersprache geführt werden. Das Mitbringen eigener Übersetzer/innen ist nicht erforderlich.
Fristen
Vor Aufnahme der Tätigkeit.
Bearbeitungsdauer
Das Informations- und Beratungsgespräch dauert in der Regel 45 - 60 min.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldebescheinigung beziehungsweise die Aliasbescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen.
Zur Abmeldung oder Rückgabe der Anmeldebescheinigung beziehungsweise der Aliasbescheinigung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Abmeldung beziehungsweise die Rückgabe der Anmelde-/ Aliasbescheinigung ist gesetzlich nicht zwingend erforderlich. Die Rückgabe von noch gültigen Dokumenten wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Zur Abmeldung oder Rückgabe der Anmeldebescheinigung beziehungsweise der Aliasbescheinigung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Abmeldung beziehungsweise die Rückgabe der Anmelde-/ Aliasbescheinigung ist gesetzlich nicht zwingend erforderlich. Die Rückgabe von noch gültigen Dokumenten wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch PROBEA am 29.02.2024
Stichwörter
Prostitution