Aufenthaltsstatus bei Verlust des Nationalpasses, Zentrale Ausländerbehörde
Beschreibung
Ausländer sind verpflichtet, der Ausländerbehörde unverzüglich den Verlust / Diebstahl des Passes anzuzeigen. Dort erhalten Sie eine -Bescheinigung über abhandengekommene Ausweispapiere- (auf Wunsch auch mit Passbild). Diese wird i.d.R. von der Botschaft / dem Konsulat verlangt.
Der Diebstahl des Passes ist zusätzlich bei der Polizei anzuzeigen.
Nach Erhalt des neuen Passes ist erneut die Ausländerdienststelle aufzusuchen, um den neuen Aufenthaltstitel zu beantragen.
Wird der Pass wiedergefunden ist die zuständige Ausländerdienststelle umgehend zu informieren.
zuständige Stelle
Ansprechpartner
Behörde für Inneres und Sport (Behörde für Inneres und Sport)
Aktuelles
Behörde für Inneres und Sport
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Di 8-13, Do-Fr 8-13 Uhr und nach Vereinbarung - Mittwoch geschlossen
Kontaktperson
Herr BIS Asyl-Service
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 39-2288
Internet
erforderliche Unterlagen
- Vorhandene Dokumente, möglichst mit Foto zum Beispiel Personalausweis
- andere Dokumente zur Feststellung Ihrer Identität
- ein biometrisches Passbild
- bei Diebstahl zusätzlich die Diebstahlsanzeige von der Polizei
Voraussetzungen
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
eAT