Winterdienst
Beschreibung
Auf Fahrbahnen ist die Stadtreinigung für Schnee- und Eisbeseitigung zuständig, auf Gehwegen sind die Anlieger verantwortlich.
Wenn es sich um einen Gehweg ohne Anlieger handelt, dann ist allgemein die Stadtreinigung verpflichtet, den Gehweg zu reinigen, wenn diese Wege der Stadtreinigung als zu streuende, verkehrswichtige Wege übermittelt wurden.
Räumung durch die Stadtreinigung:
Der Winterdienst der Stadtreinigung umfasst Streuung und Räumung
- auf verkehrswichtigen Gehwegstrecken ohne Anlieger (z. B. auf Brücken, auf Gehwegen entlang von Parks oder Grünanlagen, an Wasserläufen),
- an rund 4.000 Bushaltestellen (mit Ausnahme von Busbahnhöfen)
- auf Zuwegungen zu ÖPNV-Haltestellen,
- auf ca.180 Kilometern ausgewählter Radwege im innerstädtischen Bereich einschließlich zwei kleinerer Netze in Harburg und Bergedorf,
- auf ausgewählten verkehrswichtigen Wegen in Grünanlagen.
Welche Straßen die Stadtreinigung mit welcher Priorität streut, ist im Streuverzeichnis angegeben (siehe Link).
Ausnahmen:
- Wohn- und Nebenstraßen
- Gehwege an oder in Grün- und Erholungsanlagen, für die nach dem Hamburgischen Wegegesetz keine zwingende Reinigungspflicht besteht
Ausführlichere Informationen siehe weiterführende Links.
Räumung durch Anlieger /Grundeigentümer
Jeder Grundeigentümer muss das grundstückseigene und die angrenzenden, öffentlichen Gehwege rechtzeitig von Schnee und Eis befreien:
- Schnee ist sofort nach Ende des Schneefalls zu räumen,
- Glätte ist unmittelbar nach Eintritt abzustreuen
(mindestens 1 m breit, bei Eckgrundstücken bis zur Bordsteinkante). - Dauert der Schneefall über 20 Uhr hinaus an oder tritt danach Schneefall, Glätte oder Eis auf, sind die Beseitigungen werktags bis 8.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.30 Uhr vorzunehmen.
Die Verbindung des Gehweges zu Bushaltestelle, Fußgängerüberweg, -tunnel oder -brücke ist ebenfalls zu befreien.
Achtung:
- Schnee darf nicht auf die Fahrbahn oder den Radweg geschoben werden.
- Straßenrinnen und Einläufe sind bei Tauwetter freizumachen.
- Streusalz darf auf Hamburger Gehwegen nicht verwendet werden.
- Zu benutzen sind Sand, Splitt oder andere umweltverträgliche Stoffe mit abstumpfender Wirkung.
Bleibt es trotz Streuung und Räumung glatt, ist das Eis mechanisch zu entfernen.
zuständige Stelle
Ansprechpartner
Stadtreinigung Hamburg (Stadtreinigung Hamburg)
Aktuelles
Stadtreinigung Hamburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Winterdienst Hotline SRHH
erforderliche Unterlagen
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Streudienst der Stadtreinigung