Luftreinhalteplan

    Luftreinhaltung

    Ohne saubere Atemluft könnte der menschliche Körper nur Minuten überleben. Unsere Luft ist deshalb ein sehr wertvolles Gut. Dieses zu schützen ist Ziel der Luftreinhaltung.

    Beschreibung

    Hauptverursacher von Luftschadstoffen sind in Hamburg vor allem der Straßen- und Schiffsverkehr, die Industrie und Energieerzeugung sowie der Betrieb von Gebäudeheizungen. Die Schadstoffe wirken als Immissionen auf uns Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser und die Atmosphäre ein.  
    Von allen Schadstoffen in der Atemluft belasten die Stickoxide (NOx), insbesondere Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstäube (PM= engl. "particulate matter") die menschliche Gesundheit derzeit am meisten. Aber auch die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe Benzol/ Xylol/ Toluol, Kohlenmonoxid (CO), bodennahes Ozon (O3) sowie das in den letzten Jahren stark zurück gegangene Schwefeldioxid (SO2) können die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und müssen kontrolliert werden (siehe "Auswirkungen von Luftschadstoffen").

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Voraussetzungen

    Langfristig soll europaweit eine Luftqualität erreicht werden, von der keine inakzeptablen Auswirkungen bzw. Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen. Deshalb ist der Schutz vor schädlichen Immissionen gesetzlich geregelt (siehe "Grenzwerte für Luftschadstoffe").

    Rechtsgrundlage(n)

    39. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Luftreinhalteplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en