Luftreinhalteplan
Luftreinhaltung
Ohne saubere Atemluft könnte der menschliche Körper nur Minuten überleben. Unsere Luft ist deshalb ein sehr wertvolles Gut. Dieses zu schützen ist Ziel der Luftreinhaltung.
Beschreibung
Hauptverursacher von Luftschadstoffen sind in Hamburg vor allem der Straßen- und Schiffsverkehr, die Industrie und Energieerzeugung sowie der Betrieb von Gebäudeheizungen. Die Schadstoffe wirken als Immissionen auf uns Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser und die Atmosphäre ein.
Von allen Schadstoffen in der Atemluft belasten die Stickoxide (NOx), insbesondere Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstäube (PM= engl. "particulate matter") die menschliche Gesundheit derzeit am meisten. Aber auch die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe Benzol/ Xylol/ Toluol, Kohlenmonoxid (CO), bodennahes Ozon (O3) sowie das in den letzten Jahren stark zurück gegangene Schwefeldioxid (SO2) können die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und müssen kontrolliert werden (siehe "Auswirkungen von Luftschadstoffen").
Von allen Schadstoffen in der Atemluft belasten die Stickoxide (NOx), insbesondere Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstäube (PM= engl. "particulate matter") die menschliche Gesundheit derzeit am meisten. Aber auch die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe Benzol/ Xylol/ Toluol, Kohlenmonoxid (CO), bodennahes Ozon (O3) sowie das in den letzten Jahren stark zurück gegangene Schwefeldioxid (SO2) können die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und müssen kontrolliert werden (siehe "Auswirkungen von Luftschadstoffen").
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Internet
Voraussetzungen
Langfristig soll europaweit eine Luftqualität erreicht werden, von der keine inakzeptablen Auswirkungen bzw. Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen. Deshalb ist der Schutz vor schädlichen Immissionen gesetzlich geregelt (siehe "Grenzwerte für Luftschadstoffe").
Rechtsgrundlage(n)
39. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.01.2020
Stichwörter
Luftreinhalteplan