Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler Erteilung

    Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater

    Beschreibung

    Seit dem 21.03.2016 besteht eine Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien-Verbraucherdarlehen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen.

    Seither muss die notwendige Sachkunde durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Zudem wurde eine zwingende Berufshaftpflicht-Versicherung (Immobilienkreditvermittler-Haftpflicht) sowie die Registrierung im Vermittlerregister eingeführt.

    Ansprechpartner

    Handelskammer Hamburg (Handelskammer Hamburg)

    Aktuelles

    Handelskammer Hamburg

    Beschreibung

    Handelskammer Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolphsplatz 1

    20457 Hamburg

    U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 8-17 Uhr, Fr 10-16 Uhr und nach Vereinbarung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Siehe unter Links.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 34 i Gewerbeordnung (siehe Link)

    Kosten

    Für die Erteilung der Erlaubnis fallen Gebühren an, die von der Handelskammer erhoben werden (s. unter Links).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Umfassende Hinweise zur Sachkundeprüfung sowie zu den Gebühren und Prüfungsterminen erhalten Sie unter den aufgeführten Links. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Immobiliendarlehenvermittlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en