Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler Erteilung
Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater
Beschreibung
Seit dem 21.03.2016 besteht eine Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien-Verbraucherdarlehen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen.
Seither muss die notwendige Sachkunde durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Zudem wurde eine zwingende Berufshaftpflicht-Versicherung (Immobilienkreditvermittler-Haftpflicht) sowie die Registrierung im Vermittlerregister eingeführt.
Ansprechpartner
Handelskammer Hamburg (Handelskammer Hamburg)
Aktuelles
Handelskammer Hamburg
Beschreibung
Handelskammer Hamburg
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus
Öffnungszeiten
Mo-Do 8-17 Uhr, Fr 10-16 Uhr und nach Vereinbarung
erforderliche Unterlagen
Siehe unter Links.
Rechtsgrundlage(n)
§ 34 i Gewerbeordnung (siehe Link)
Kosten
Für die Erteilung der Erlaubnis fallen Gebühren an, die von der Handelskammer erhoben werden (s. unter Links).
Hinweise (Besonderheiten)
Umfassende Hinweise zur Sachkundeprüfung sowie zu den Gebühren und Prüfungsterminen erhalten Sie unter den aufgeführten Links.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Immobiliendarlehenvermittlung