Sozialpädagogische Fachkräfte
Erzieherausbildung
Beschreibung
Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik
Die Fachschule für Sozialpädagogik befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben im sozialpädagogischen Berufsfeld selbstständig wahrzunehmen. Erzieherinnen und Erzieher arbeiten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Kindertageseinrichtungen, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Wohngruppen etc.), in Schulen und mit Erwachsenen mit Assistenzbedarf. Die Fachschulausbildung ist generalistisch strukturiert und lässt eine Profilbildung zu. Die praktische Ausbildung wird in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen und in mindestens zwei unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern durchgeführt.
Die Fachschule für Sozialpädagogik befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben im sozialpädagogischen Berufsfeld selbstständig wahrzunehmen. Erzieherinnen und Erzieher arbeiten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Kindertageseinrichtungen, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Wohngruppen etc.), in Schulen und mit Erwachsenen mit Assistenzbedarf. Die Fachschulausbildung ist generalistisch strukturiert und lässt eine Profilbildung zu. Die praktische Ausbildung wird in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen und in mindestens zwei unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern durchgeführt.
zuständige Stelle
Behörde für Schule und Berufsbildung
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Bildungsgangentwicklung, Aufsicht Privatschulen und Prüfungsangelegenheiten (Bildungsgangentwicklung, Aufsicht Privatschulen und Prüfungsangelegenheiten)
Aktuelles
Bildungsgangentwicklung, Aufsicht Privatschulen und Prüfungsangelegenheiten
Beschreibung
Bildungsgangentwicklung, Aufsicht Privatschulen und Prüfungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
Kontaktperson
HIBB-Bildungsgangentwicklung
Voraussetzungen
Der Zugang zur 3-jährigen Ausbildung erfolgt über den mittleren Schulabschluss (MSA) und zusätzlich
· einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder
· einer Berufsfachschule mit einem Notendurchschnitt von 3,0 oder
· eine entsprechende Berufstätigkeit oder
· der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife mit viermonatigem Praktikum
oder viermonatiger Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Bereich
Der Zugang zur 2-jährigen Ausbildung erfolgt über den mittleren Schulabschluss (MSA) und zusätzlich
· der Ausbildung als „Sozialpädagogische Assistentin“ bzw. „Sozialpädagogischen Assistent“
oder
· an einer Berufsoberschule der Fachrichtung „Gesundheit und Soziales“ oder
· an einer Fachoberschule Sozialpädagogik oder
· am Beruflichen Gymnasium „Pädagogik und Psychologie“
· einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder
· einer Berufsfachschule mit einem Notendurchschnitt von 3,0 oder
· eine entsprechende Berufstätigkeit oder
· der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife mit viermonatigem Praktikum
oder viermonatiger Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Bereich
Der Zugang zur 2-jährigen Ausbildung erfolgt über den mittleren Schulabschluss (MSA) und zusätzlich
· der Ausbildung als „Sozialpädagogische Assistentin“ bzw. „Sozialpädagogischen Assistent“
oder
· an einer Berufsoberschule der Fachrichtung „Gesundheit und Soziales“ oder
· an einer Fachoberschule Sozialpädagogik oder
· am Beruflichen Gymnasium „Pädagogik und Psychologie“
Verfahrensablauf
Anmeldungen erfolgen bis zum 30. April des jeweiligen Jahres. Der Ausbildungsbeginn ist jeweils der erste Schultag nach den Sommerferien. In einigen Schulen werden Klassen zum 1. Februar eingerichtet, dann erfolgt die Anmeldung bis zum 31. Oktober des Vorjahres. Die zentrale Anmeldeschule ist die BS30.
Fristen
Anmeldungen erfolgen bis zum 30. April des jeweiligen Jahres.
Hinweise (Besonderheiten)
Die vollzeitschulische Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher dauert einschließlich des praktischen Anteils je nach Vorbildung vier bis sechs Schulhalbjahre. Bei entsprechender Vorbildung wird sie auf zwei Jahre verkürzt. Sie kann auch in berufsbegleitender Form absolviert werden. Diese Form umfasst sechs Schulhalbjahre.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch IT-Aufträge HIBB am 29.03.2023
Stichwörter
Erzieherausbildung Erzieherin Erzieher