Sozialpädagogische Fachkräfte

    Erzieherausbildung

    Beschreibung

    Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik
     
    Die Fachschule für Sozialpädagogik befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben im sozialpädagogischen Berufsfeld selbstständig wahrzunehmen. Erzieherinnen und Erzieher arbeiten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Kindertageseinrichtungen, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Wohngruppen etc.), in Schulen und mit Erwachsenen mit Assistenzbedarf. Die Fachschulausbildung ist generalistisch strukturiert und lässt eine Profilbildung zu. Die praktische Ausbildung wird in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen und in mindestens zwei unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern durchgeführt.

    zuständige Stelle

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Aufsicht Privatschulen (Aufsicht Privatschulen)

    Aktuelles

    Aufsicht Privatschulen

    Beschreibung

    Aufsicht Privatschulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 131

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Voraussetzungen

    Der Zugang zur 3-jährigen Ausbildung erfolgt über den mittleren Schulabschluss (MSA) und zusätzlich
    ·         einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder
    ·         einer Berufsfachschule mit einem Notendurchschnitt von 3,0 oder
    ·         eine entsprechende Berufstätigkeit oder
    ·         der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife mit viermonatigem Praktikum
    oder viermonatiger Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Bereich
     
    Der Zugang zur 2-jährigen Ausbildung erfolgt über den mittleren Schulabschluss (MSA) und zusätzlich
    ·         der Ausbildung als „Sozialpädagogische Assistentin“ bzw. „Sozialpädagogischen Assistent“
    oder
    ·         an einer Berufsoberschule der Fachrichtung „Gesundheit und Soziales“ oder
    ·         an einer Fachoberschule Sozialpädagogik oder
    ·         am Beruflichen Gymnasium „Pädagogik und Psychologie“
     

    Verfahrensablauf

    Anmeldungen erfolgen bis zum 30. April des jeweiligen Jahres. Der Ausbildungsbeginn ist jeweils der erste Schultag nach den Sommerferien. In einigen Schulen werden Klassen zum 1. Februar eingerichtet, dann erfolgt die Anmeldung bis zum 31. Oktober des Vorjahres. Die zentrale Anmeldeschule ist die BS30.

    Fristen

    Anmeldungen erfolgen bis zum 30. April des jeweiligen Jahres.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die vollzeitschulische Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher dauert einschließlich des praktischen Anteils je nach Vorbildung vier bis sechs Schulhalbjahre. Bei entsprechender Vorbildung wird sie auf zwei Jahre verkürzt. Sie kann auch in berufsbegleitender Form absolviert werden. Diese Form umfasst sechs Schulhalbjahre.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch IT-Aufträge HIBB am 29.03.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Erzieherausbildung Erzieherin Erzieher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en