ELStAM, Arbeitgeber, Härtefallregelung
Beschreibung
- Hierfür hat der Arbeitgeber einen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. In diesem muss er seinen Namen, seine Steuernummer, die Identifikationsnummer und den Tag der Geburt der beschäftigten Arbeitnehmer sowie die Information, ob er jeweils der Haupt- oder Nebenarbeitgeber ist, angeben.
- Über den Antrag entscheidet das zuständige lohnsteuerliche Betriebsstättenfinanzamt.
- Wird dem Antrag zugestimmt, veranlasst das lohnsteuerliche Betriebsstättenfinanzamt die Übersendung einer arbeitgeberbezogenen Bescheinigung an den Arbeitgeber. Diese Bescheinigung beinhaltet die Lohnsteuerabzugsmerkmale seiner Arbeitnehmer. Sie gilt nur für das aktuelle Kalenderjahr, für das sie ausgestellt wurde.
- Der Antrag auf Gewährung der Härtefall-Regelung muss für jedes Kalenderjahr neu gestellt werden.
- Auf Grundlage der Angaben im Antrag meldet das lohnsteuerliche Betriebsstättenfinanzamt den/die betroffenen Arbeitnehmer an der Datenbank für die Lohnsteuerabzugsmerkmale an.
- Die Abwicklung in der Datenbank für die Lohnsteuerabzugsmerkmale erfolgt wie im regulären Verfahren. Lediglich die Lohnsteuerabzugsmerkmale und deren Änderungen werden dem Arbeitgeber schriftlich zur Verfügung gestellt.
- Wird dem Antrag des Arbeitgebers nicht entsprochen, muss der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch abrufen.
Arbeitgeber, die ausschließlich Aushilfskräfte oder teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer beschäftigen, deren Arbeitslohn pauschal versteuert wird, brauchen keinen Härtefallantrag zu stellen, weil die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale in diesen Fällen nicht anzuwenden sind. Gleiches gilt für Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, die ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in einem Privathaushalt im Sinne des § 8a SGB IV beschäftigen.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Oberalster
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Kontaktperson
Herr Finanzamt Hamburg-Oberalster
Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Oberalster
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Kontaktperson
Herr Finanzamt Hamburg-Oberalster
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Schriftlich (per Brief)
- Persönlich: mit Identitätspapier
- Durch Bevollmächtigten: mit Identitätspapier des Bevollmächtigten und schriftlicher Vollmacht
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
AGK - ELStAM - Härtefallregelung für Arbeitgeber