Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
ELStAM, Arbeitgeber, Härtefallregelung
Beschreibung
Die Finanzverwaltung bietet Arbeitgebern, die nicht in der Lage sind und denen es nicht zumutbar ist, die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Arbeitnehmer elektronisch abzurufen, ein Ersatzverfahren (sog. 'Härtefallregelung') an.
- Hierfür hat der Arbeitgeber einen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. In diesem muss er seinen Namen, seine Steuernummer, die Identifikationsnummer und den Tag der Geburt der beschäftigten Arbeitnehmer sowie die Information, ob er jeweils der Haupt- oder Nebenarbeitgeber ist, angeben.
- Über den Antrag entscheidet das zuständige lohnsteuerliche Betriebsstättenfinanzamt.
- Wird dem Antrag zugestimmt, veranlasst das lohnsteuerliche Betriebsstättenfinanzamt die Übersendung einer arbeitgeberbezogenen Bescheinigung an den Arbeitgeber. Diese Bescheinigung beinhaltet die Lohnsteuerabzugsmerkmale seiner Arbeitnehmer. Sie gilt nur für das aktuelle Kalenderjahr, für das sie ausgestellt wurde.
- Der Antrag auf Gewährung der Härtefall-Regelung muss für jedes Kalenderjahr neu gestellt werden.
- Auf Grundlage der Angaben im Antrag meldet das lohnsteuerliche Betriebsstättenfinanzamt den/die betroffenen Arbeitnehmer an der Datenbank für die Lohnsteuerabzugsmerkmale an.
- Die Abwicklung in der Datenbank für die Lohnsteuerabzugsmerkmale erfolgt wie im regulären Verfahren. Lediglich die Lohnsteuerabzugsmerkmale und deren Änderungen werden dem Arbeitgeber schriftlich zur Verfügung gestellt.
- Wird dem Antrag des Arbeitgebers nicht entsprochen, muss der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch abrufen.
Arbeitgeber, die ausschließlich Aushilfskräfte oder teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer beschäftigen, deren Arbeitslohn pauschal versteuert wird, brauchen keinen Härtefallantrag zu stellen, weil die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale in diesen Fällen nicht anzuwenden sind. Gleiches gilt für Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, die ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in einem Privathaushalt im Sinne des § 8a SGB IV beschäftigen.
zuständige Stelle
Finanzämter
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
Beschreibung
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
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U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark
Öffnungszeiten
Die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter bleiben am Montag, den 23.12.2024, geschlossen.
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Oberalster
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Finanzamt Hamburg-Oberalster
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Bus 112 Repsoldstraße
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Herr Finanzamt Hamburg-Oberalster
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Herr Finanzamt Hamburg-Oberalster
Internet
Weitere Informationen
ACHTUNG: Für einige Bereiche des Ortsteils Sternschanze gelten abweichende Zuständigkeiten (s. Link - Finanzämter Sternschanze -).
erforderliche Unterlagen
Formular 'Antrag des Arbeitgebers auf Nichtteilnahme am Abrufverfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale'. Dieser kann wie folgt abgegeben werden:
- Schriftlich (per Brief)
- Persönlich: mit Identitätspapier
- Durch Bevollmächtigten: mit Identitätspapier des Bevollmächtigten und schriftlicher Vollmacht
Voraussetzungen
Der Arbeitgeber ist aus persönlichen Gründen oder mangels technischer Möglichkeiten nicht in der Lage, am Abrufverfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale teilzunehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
AGK - ELStAM - Härtefallregelung für Arbeitgeber