Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

    ELStAM, Arbeitgeber, Härtefallregelung

    Beschreibung

    Die Finanzverwaltung bietet Arbeitgebern, die nicht in der Lage sind und denen es nicht zumutbar ist, die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Arbeitnehmer elektronisch abzurufen, ein Ersatzverfahren (sog. 'Härtefallregelung') an. 
    • Hierfür hat der Arbeitgeber einen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. In diesem muss er seinen Namen, seine Steuernummer, die Identifikationsnummer und den Tag der Geburt der beschäftigten Arbeitnehmer sowie die Information, ob er jeweils der Haupt- oder Nebenarbeitgeber ist, angeben.
    • Über den Antrag entscheidet das zuständige lohnsteuerliche Betriebsstättenfinanzamt.
    • Wird dem Antrag zugestimmt, veranlasst das lohnsteuerliche Betriebsstättenfinanzamt die Übersendung einer arbeitgeberbezogenen Bescheinigung an den Arbeitgeber. Diese Bescheinigung beinhaltet die Lohnsteuerabzugsmerkmale seiner Arbeitnehmer. Sie gilt nur für das aktuelle Kalenderjahr, für das sie ausgestellt wurde.
    • Der Antrag auf Gewährung der Härtefall-Regelung muss für jedes Kalenderjahr neu gestellt werden.
    • Auf Grundlage der Angaben im Antrag meldet das lohnsteuerliche Betriebsstättenfinanzamt den/die betroffenen Arbeitnehmer an der Datenbank für die Lohnsteuerabzugsmerkmale an.
    • Die Abwicklung in der Datenbank für die Lohnsteuerabzugsmerkmale erfolgt wie im regulären Verfahren. Lediglich die Lohnsteuerabzugsmerkmale und deren Änderungen werden dem Arbeitgeber schriftlich zur Verfügung gestellt.
    • Wird dem Antrag des Arbeitgebers nicht entsprochen, muss der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch abrufen.

    Arbeitgeber, die ausschließlich Aushilfskräfte oder teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer beschäftigen, deren Arbeitslohn pauschal versteuert wird, brauchen keinen Härtefallantrag zu stellen, weil die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale in diesen Fällen nicht anzuwenden sind. Gleiches gilt für Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, die ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in einem Privathaushalt im Sinne des § 8a SGB IV beschäftigen.

    zuständige Stelle

    Finanzämter

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugh-Greene-Weg 6

    22529 Hamburg

    U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Oberalster

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Oberalster

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordkanalstraße 22

    20097 Hamburg

    Bus 112 Repsoldstraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

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    Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)

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    Finanzamt Hamburg-Oberalster

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Oberalster

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    Hausanschrift

    Nordkanalstraße 22

    20097 Hamburg

    Bus 112 Repsoldstraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    ACHTUNG: Für einige Bereiche des Ortsteils Sternschanze gelten abweichende Zuständigkeiten (s. Link - Finanzämter Sternschanze -).

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Formular 'Antrag des Arbeitgebers auf Nichtteilnahme am Abrufverfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale'. Dieser kann wie folgt abgegeben werden:
    • Schriftlich (per Brief)
    • Persönlich: mit Identitätspapier
    • Durch Bevollmächtigten: mit Identitätspapier des Bevollmächtigten und schriftlicher Vollmacht

    Voraussetzungen

    Der Arbeitgeber ist aus persönlichen Gründen oder mangels technischer Möglichkeiten nicht in der Lage, am Abrufverfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale teilzunehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    AGK - ELStAM - Härtefallregelung für Arbeitgeber

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en