Rentenbesteuerung - allgemeine Informationen erhalten
Beschreibung
- dem Jahr, in dem Sie in Rente gegangen sind,
- der Höhe Ihrer gesamten Einkünfte und
- dem Grundfreibetrag (Einkommen, das steuerfrei bleibt).
- 2005: 50 % der Rente (gilt für Bestandsrenten und neue Renten ab 2005)
- Anstieg:
- 2006-2020 + 2% jährlich
- 2021-2022 + 1% jährlich
- 2023-2058 + 0,5% jährlich
- Ab 2058 = 100%
Ob Sie Steuern auf Ihre Rente zahlen müssen, hängt von der Höhe Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte ab. Dazu gehören:
- Ihre Renteneinkünfte und
- zusätzliche Einnahmen, wie beispielsweise Mieteinnahmen oder Betriebsrenten
- 2023: 10.908 €
- 2024: 11.784 €
- 2025: 12.096 €
Wenn Sie nur Renteneinkünfte erhalten, wird nur der steuerpflichtige Rententeil berücksichtigt. Sie können außerdem Werbungskosten und Sonderausgaben abziehen.
Wenn Sie neben Ihrer Rente andere Einkünfte (zum Beispiel Betriebsrenten oder Mieteinnahmen) haben oder Ihr Partner Einkommen aus einem Job erhält, müssen Sie meist auch Steuern auf den steuerpflichtigen Teil Ihrer Rente zahlen.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Finanzamt Hamburg-Altona (Finanzamt Hamburg-Altona)
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Finanzamt Hamburg-Altona
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Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
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Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst)
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Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel)
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Finanzamt Hamburg-Am Tierpark (Finanzamt Hamburg-Am Tierpark)
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Finanzamt Hamburg-Ost (Finanzamt Hamburg-Ost)
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Finanzamt Hamburg-Mitte (Finanzamt Hamburg-Mitte)
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Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)
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Finanzamt Hamburg-Harburg (Finanzamt Hamburg-Harburg)
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Finanzamt Hamburg-Nord (Finanzamt Hamburg-Nord)
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Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)
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Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
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Herr Finanzamt Hamburg-Oberalster
erforderliche Unterlagen
Ab dem Veranlagungszeitraum 2019 ist die Erstellung einer Steuererklärung deutlich einfacher, weil das Finanzamt Daten, die elektronisch vorliegen (z.B. Rentenbeträge und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung), automatisch übernimmt.
Bei ausschließlich Renten- und / oder Pensionseinkünften reicht in vielen Fällen die Abgabe des ausgefüllten Mantelbogens.
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Nutzen Sie für Ihre Rentensteuererklärung die allgemeinen Vordrucke zur Einkommensteuererklärung (siehe Links).
Sie können Ihre Rentensteuererklärung auch elektronisch zum Beispiel über ELSTER oder einfachELSTER abgeben.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2019 übernimmt das Finanzamt Daten, die elektronisch vorliegen, wie Rentenbeträge und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, automatisch.
Wenn Sie ausschließlich Renten- und / oder Pensionseinkünfte erhalten, genügt in vielen Fällen die Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Mantelbogens.
- Senden Sie Ihre Einkommensteuererklärung mit allen erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen von Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihre Steuerlast.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
- ehrenamtlichen Rentenberatern,
- Lohnsteuerhilfevereinen und
- Angehörigen der steuerberatenden Berufe.
einfachELSTER steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie:
- Inländische Renteneinkünfte oder Pensionen erhalten
- und ggf. Kapitaleinkünfte (die unter dem Sparerpauschbetrag liegen)
- und ggf. weitere Einkünfte aus einem Minijob erhalten.
- eine inländische Meldeadresse sowie
- eine inländischen Kontoverbindung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Steuerverwaltung am 22.01.2025
Stichwörter
Alterseinkünfte