Steuerfreibeträge Eintragung für Kinder unter 18 Jahren

    ELStAM, Arbeitnehmer, Kinderfreibeträge für Kinder unter 18 Jahre

    Beschreibung

    Leibliche und angenommene (adoptierte) Kinder sowie Pflegekinder werden grundsätzlich bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, steuerlich berücksichtigt.

    Dem Arbeitgeber wird im elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM) die Änderung des Kinderfreibetragszählers durch Geburt eines Kindes automatisch mitgeteilt. Der Arbeitnehmer braucht nicht selbst tätig zu werden.

    Soll der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Zahl der Kinder erhalten, kann dies beim Finanzamt mit dem Formular beantragt werden; für den Antrag s. Links.

    Da die Eltern eines Kindes grundsätzlich Kindergeld erhalten, wirken sich der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bei der Berechnung der Lohnsteuer nicht aus.
    Diese Freibeträge haben jedoch Einfluss auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und ggf. der Lohnkirchensteuer.

    1. Kinderfreibetragszähler:

    Damit der Arbeitgeber diese Abzugsbeträge richtig berechnen kann, wird die Zahl der Kinderfreibeträge als Steuerabzugsmerkmal berücksichtigt.
    Die Kinderfreibetragszähler werden wie folgt ermittelt:

    • Für jedes zu berücksichtigende Kind gilt grundsätzlich der Zähler 0,5.
    • Hiervon abweichend wird der Zähler 1,0 bei verheirateten nicht dauernd getrennt lebenden Eltern eines Kindes jeweils in Steuerklasse IV/IV und in Steuerklasse III/V nur bei der Steuerklasse III eingetragen, bei Steuerklasse V wird kein Kinderfreibetrag zugeordnet. Dies gilt sowohl für leibliche Eltern als auch für Adoptiveltern(-teile) eines Kindes. 
    • Nicht verheirateten Eltern eines Kindes wird jeweils der Kinderfreibetragszähler 0,5 zugeordnet. 
    • Bei Trennung oder Scheidung verheirateter Eltern eines Kindes wird für das auf die Trennung oder Scheidung folgende Jahr der Kinderfreibetragszähler 0,5 gebildet. Die Trennung ist dem Finanzamt anzuzeigen, dieses korrigiert den Kinderfreibetragszähler entsprechend (siehe Links)         
    • Für Fragen zu weiteren Konstellationen, z.B. bei Wiederheirat eines Elternteils, steht das zuständige Finanzamt zur Verfügung.

    2. Übertragung:

    Auf Antrag eines Elternteils kann der dem anderen Elternteil zustehende Kinderfreibetrag auf ihn übertragen werden, wenn

    • der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind im Wesentlichen nicht nachkommt oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder
    • der andere Elternteil im Ausland lebt und nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.

    Dem nicht Unterhalt leistenden Elternteil wird dementsprechend kein Kinderfreibetrag zugeordnet.

    3. Günstigerprüfung:

    • Im Rahmen einer etwaigen Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob die einkommensteuerliche Berücksichtigung des Kindes gegenüber dem im Laufe des Jahres gezahlten Kindergeld zu einem günstigeren Ergebnis führt.
    • In diesem Fall wird eine etwaige Differenz zu Gunsten erstattet. Eine Nachzahlung kann sich aus dieser sog. Günstigerprüfung nicht ergeben.

    zuständige Stelle

    Finanzämter

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Finanzamt Hamburg-Altona (Finanzamt Hamburg-Altona)

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    Finanzamt Hamburg-Altona

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Altona

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenplatz 18

    22765 Hamburg

    S2/S5 Busse X3/3/20/25/115/180/183 Holstenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst)

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    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

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    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

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    Hausanschrift

    Hamburger Straße 23

    22083 Hamburg

    U3/Busse 18/25/172 Mundsburg

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel)

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    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugh-Greene-Weg 6

    22529 Hamburg

    U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)

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    Finanzamt Hamburg-Hansa

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    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Harburg (Finanzamt Hamburg-Harburg)

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    Finanzamt Hamburg-Harburg

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    Finanzamt Hamburg-Harburg

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    Harburger Ring 40

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

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    Finanzamt Hamburg-Nord (Finanzamt Hamburg-Nord)

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    Finanzamt Hamburg-Nord

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Borsteler Chaussee 45

    22453 Hamburg

    U1-Station Lattenkamp, Bus-Linie 114 bis Rosenbrook

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    Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)

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    Finanzamt Hamburg-Oberalster

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    Finanzamt Hamburg-Oberalster

    Adresse

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    Nordkanalstraße 22

    20097 Hamburg

    Bus 112 Repsoldstraße

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    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark (Finanzamt Hamburg-Am Tierpark)

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    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugh-Greene-Weg 6

    22529 Hamburg

    U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Mitte (Finanzamt Hamburg-Mitte)

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    Finanzamt Hamburg-Mitte

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

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    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster (Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster)

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    Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster

    Beschreibung

    Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster

    Adresse

    Hausanschrift

    Herthastraße 20

    22179 Hamburg

    Busse 8/17/18/118 Bramfelder Dorfplatz(Heukoppel), Busse 8/17/18/118 Herthastraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Ost (Finanzamt Hamburg-Ost)

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    Finanzamt Hamburg-Ost

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    Finanzamt Hamburg-Ost

    Adresse

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    Nordkanalstraße 22

    20097 Hamburg

    Bus 112 Repsoldstraße

    Öffnungszeiten

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    Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost (Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost)

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    Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost

    Beschreibung

    Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Rosenberg-Ring 41, 4. OG (FA)

    21031 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf, Busse Finanzamt Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

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    Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost (Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost)

    Aktuelles

    Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost

    Beschreibung

    Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34 (FA)

    22041 Hamburg

    U1/S1/BusseX22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Nur erforderlich in Übertragungsfällen:

    Formular 'Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung' mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift 

    • Schriftlich (per Brief): Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (Kopie genügt)
    • Persönlich: Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (Original), Identitätspapier
    • Durch Bevollmächtigten: Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (Original), Identitätspapier des Bevollmächtigten und schriftliche Vollmacht.

    Hinweise:

    • Für das Formular s. Links. Die benötigten Anlagen (hier: mindestens Anlage "Kinder") können dem Hauptvordruck durch Anklicken des entsprechenden Kästchens auf der ersten Seite hinzugefügt werden.
    • Für die Übertragung des Kinderfreibetrags aufgrund mangelnden Unterhalts sind keine Belege notwendig.
    • Der Vordruck 'Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung' existiert nicht mehr. Bitte nun das Formular 'Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung' mit den Anlagen Kinder, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Werbungkosten nutzen (s. Links).

    Voraussetzungen

    Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

    Automatische Änderung des Kinderfreibetragszählers nach Übermittlung der Geburt des Kindes vom Standesamt über die Meldebehörde an das Bundeszentralamt für Steuern. Der Kinderfreibetragszähler bleibt bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei ELStAM-Angelegenheiten können sich Hamburger Bürger an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.
    • Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Freibetrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en