Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung beantragen
Beschreibung
Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 beträgt Ihr Pauschbetrag pro Jahr bei einem Grad der Behinderung von mindestens
- 20 : 384 Euro
- 30 : 620 Euro
- 40 : 860 Euro
- 50 : 1.140 Euro
- 60 : 1.440 Euro
- 70 : 1.780 Euro
- 80 : 2.120 Euro
- 90 : 2.460 Euro
- 100: 2.840 Euro.
Bis zum Veranlagungszeitraum 2020 betrugen die Pauschbeträge pro Jahr bei einem Grad der Behinderung von
- 25 und 30: 310 Euro
- 35 und 40: 430 Euro
- 45 und 50: 570 Euro
- 55 und 60: 720 Euro
- 65 und 70: 890 Euro
- 75 und 80: 1.060 Euro
- 85 und 90: 1.230 Euro
- 95 und 100: 1.420 Euro
Sollten Sie blind oder dauernd hilflos sein, erhalten Sie einen Pauschbetrag von 7.400 Euro (bis 2020: 3.700 Euro) jährlich. Die Voraussetzungen sind durch einen Ausweis nachdem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (früher: Schwerbehindertenausweis), der mit dem Merkzeichen Bl oder H gekennzeichnet ist, oder durch einen Bescheid der nach § 152 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zuständigen Behörde, der die entsprechenden Feststellungen enthält, nachzuweisen.
Dem Merkzeichen „H“ steht die Einstufung als pflegebedürftige Person mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten in die Pflegegrade 4 oder 5 nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder diesen entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen gleich.
Den Nachweis der Einstufung in einen Pflegegrad nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder diesen entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen haben Sie durch Vorlage des entsprechenden Bescheides zu führen.
Der Pauschbetrag für Hinterbliebene beträgt 370 Euro jährlich. Zu den hinterbliebenen Personen zählen Sie, wenn Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
2. Gültigkeitsdauer:
Der Pauschbetrag wird Ihnen entsprechend des im Ausweis / Bescheid eingetragenen Gültigkeitszeitraums gewährt.
Den Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung müssen Sie neu beantragen, wenn:
- der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist,
- die Voraussetzungen erstmalig vorliegen oder
- Veränderungen im Grad der Behinderung eingetreten sind.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 können Sie für Aufwendungen für durch eine Behinderung veranlasste Fahrten nur noch eine Pauschale (unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung) geltend machen. Die Pauschale erhalten Sie mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, oder mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und dem Merkzeichen "G", oder mit dem Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H".
Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale beträgt:
- in den Fällen der Nr. 1: 900 Euro
- in den Fällen der Nummer 2 und 3: jeweils 4.500 Euro. Die Pauschale in Höhe von 900 Euro kann aber nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden
Sie können die Pauschbeträge und die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale im Rahmen eines Lohnsteuer-Ermäßigungsantrags geltend machen. Diese werden dann in den ELStAM berücksichtigt und mindern den monatlichen Lohnsteuerabzug.
3. Übertragung von Freibeträgen auf andere Personen:
- Steht der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen oder der Pauschbetrag für Hinterbliebene Ihrem Kind zu, für das ein Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder Kindergeld besteht, und nimmt ihr Kind den Pauschbetrag nicht in Anspruch, so kann dieser bei Ihnen berücksichtigt werden. Dieses gilt auch für die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale, wenn diese Ihrem Kind zusteht.
- Der einem Kind zustehende Pauschbetrag wird grundsätzlich auf beide Elternteile zur Hälfte übertragen, es sei denn, der Kinderfreibetrag wurde auf den anderen Elternteil übertragen.
- Auf gemeinsamen Antrag der Eltern ist eine andere Aufteilung möglich.
- Ist ein Elternteil verstorben oder lebt er nicht im Inland, kann der Pauschbetrag in voller Höhe beim anderen Elternteil berücksichtigt und damit übertragen werden.
- Steht der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen, der Pauschbetrag für Hinterbliebene bzw. die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale Ihrer Ehegattin bzw. Ihrem Ehegatten / Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin bzw. Ihrem eingetragenem Lebenspartner zu, dürfen diese nur bei demjenigen als ELStAM berücksichtigt werden, der die Voraussetzungen für die Pauschbeträge / Pauschale erfüllt.
Die Pauschbeträge können auch im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer (Steuererklärung) geltend gemacht werden.
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erforderliche Unterlagen
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.
Alternativ können Sie das Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift (ggf. beider Ehegatten / Lebenspartner) nutzen.
- Schriftlich (per Brief): Schwerbehindertenausweis oder (bei einem Grad der Behinderung unter 50) Bescheinigung des Versorgungsamtes bzw. entsprechender Bescheid (Kopie genügt)
- Persönlich: Schwerbehindertenausweis oder (bei einem Grad der Behinderung unter 50) Bescheinigung des Versorgungsamtes bzw. entsprechender Bescheid (Original), Identitätspapier
- durch Bevollmächtigten: Schwerbehindertenausweis oder (bei einem Grad der Behinderung unter 50) Bescheinigung des Versorgungsamtes bzw. entsprechender Bescheid, Identitätspapier des Bevollmächtigten und schriftliche Vollmacht
Hinweise:
- Für das Formular s. Links. Die benötigten Anlagen (hier: mindestens Anlage "Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen") können dem Hauptvordruck durch Anklicken des entsprechenden Kästchens auf der ersten Seite hinzugefügt werden.
- Für die Übertragung des Kinderfreibetrags aufgrund mangelnden Unterhalts sind keine Belege notwendig.
- Der Vordruck "Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" existiert nicht mehr. Bitte nun das Formular 'Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung' mit den Anlagen Kinder, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Werbungkosten nutzen (s. Links).
Voraussetzungen
1. Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 oder
2. Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Bis zum Veranlagungszeitraum 2020 standen Ihnen die Pauschbeträge zu, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehörten:
1. Behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 25
Behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 25 steht der entsprechende Pauschbetrag unter folgenden weiteren Voraussetzungen zu:
- Es besteht wegen der Behinderung ein gesetzlicher Anspruch auf Rente (z. B. Unfallrente, nicht aber aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder andere laufende Bezüge oder
- die Behinderung hat zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt oder beruht auf einer typischen Berufskrankheit.
2. Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Fristen
Nach diesem Zeitpunkt kann eine Steuerermäßigung nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Der Freibetrag wird steuerlich wirksam mit dem 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats:
Beispiel: jährlicher Freibetrag 2.460 Euro
a) beantragt am 30.11.01 für das Jahr 02 => Jan. bis Dez. 02 jeweils 205 Euro,
b) beantragt am 15.06.02 für das Jahr 02 => Jul. bis Dez. 02 jeweils 410 Euro.
Bearbeitungsdauer
- Der Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag wird schnellstmöglich durch das zuständige Finanzamt bearbeitet. Ihr Arbeitgeber kann die Daten in der Regel zu Beginn des auf den Antrag folgenden Kalendermonats abrufen.
- Die Bearbeitungsdauer einer Einkommensteuererklärung ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Steuerverwaltung am 24.01.2022
Stichwörter
Pauschbetrag für behinderte Menschen