Steuerfreibeträge Eintragung für Menschen mit Behinderung

    Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung beantragen

    Für Kosten auf Grund einer Behinderung können Sie einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen.

    Beschreibung

    1. Höhe der Pauschbeträge
    Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 beträgt Ihr Pauschbetrag pro Jahr bei einem Grad der Behinderung von mindestens
    • 20 :    384 Euro
    • 30 :    620 Euro
    • 40 :    860 Euro
    • 50 :  1.140 Euro
    • 60 :  1.440 Euro
    • 70 :  1.780 Euro
    • 80 :  2.120 Euro
    • 90 :  2.460 Euro
    • 100: 2.840 Euro.

    Bis zum Veranlagungszeitraum 2020 betrugen die Pauschbeträge pro Jahr bei einem Grad der Behinderung von

    • 25 und 30:      310 Euro
    • 35 und 40:      430 Euro
    • 45 und 50:      570 Euro
    • 55 und 60:      720 Euro
    • 65 und 70:      890 Euro
    • 75 und 80:   1.060 Euro
    • 85 und 90:   1.230 Euro
    • 95 und 100: 1.420 Euro

    Sollten Sie blind oder dauernd hilflos sein, erhalten Sie einen Pauschbetrag von 7.400 Euro (bis 2020: 3.700 Euro) jährlich. Die Voraussetzungen sind durch einen Ausweis nachdem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (früher: Schwerbehindertenausweis), der mit dem Merkzeichen Bl oder H gekennzeichnet ist, oder durch einen Bescheid der nach § 152 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zuständigen Behörde, der die entsprechenden Feststellungen enthält, nachzuweisen.
    Dem Merkzeichen „H“ steht die Einstufung als pflegebedürftige Person mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten in die Pflegegrade 4 oder 5 nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder diesen entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen gleich.
    Den Nachweis der Einstufung in einen Pflegegrad nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder diesen entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen haben Sie durch Vorlage des entsprechenden Bescheides zu führen.

    Der Pauschbetrag für Hinterbliebene beträgt 370 Euro jährlich. Zu den hinterbliebenen Personen zählen Sie, wenn Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

    2. Gültigkeitsdauer:

    Der Pauschbetrag wird Ihnen entsprechend des im Ausweis / Bescheid eingetragenen Gültigkeitszeitraums gewährt.

    Den Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung müssen Sie neu beantragen, wenn:

    • der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist,
    • die Voraussetzungen erstmalig vorliegen oder
    • Veränderungen im Grad der Behinderung eingetreten sind.

    Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 können Sie für Aufwendungen für durch eine Behinderung veranlasste Fahrten nur noch eine Pauschale (unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung) geltend machen. Die Pauschale erhalten Sie mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, oder mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und dem Merkzeichen "G", oder mit dem Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H".
    Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale beträgt:

    • in den Fällen der Nr. 1: 900 Euro
    • in den Fällen der Nummer 2 und 3: jeweils 4.500 Euro. Die Pauschale in Höhe von 900 Euro kann aber nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden

    Sie können die Pauschbeträge und die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale im Rahmen eines Lohnsteuer-Ermäßigungsantrags geltend machen. Diese werden dann in den ELStAM berücksichtigt und mindern den monatlichen Lohnsteuerabzug.

    3. Übertragung von Freibeträgen auf andere Personen:

    • Steht der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen oder der Pauschbetrag für Hinterbliebene Ihrem Kind zu, für das ein Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder Kindergeld besteht, und nimmt ihr Kind den Pauschbetrag nicht in Anspruch, so kann dieser bei Ihnen berücksichtigt werden. Dieses gilt auch für die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale, wenn diese Ihrem Kind zusteht.
    • Der einem Kind zustehende Pauschbetrag wird grundsätzlich auf beide Elternteile zur Hälfte übertragen, es sei denn, der Kinderfreibetrag wurde auf den anderen Elternteil übertragen.
    • Auf gemeinsamen Antrag der Eltern ist eine andere Aufteilung möglich.
    • Ist ein Elternteil verstorben oder lebt er nicht im Inland, kann der Pauschbetrag in voller Höhe beim anderen Elternteil berücksichtigt und damit übertragen werden.
    • Steht der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen, der Pauschbetrag für Hinterbliebene bzw. die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale Ihrer Ehegattin bzw. Ihrem Ehegatten / Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin bzw. Ihrem eingetragenem Lebenspartner zu, dürfen diese nur bei demjenigen als ELStAM berücksichtigt werden, der die Voraussetzungen für die Pauschbeträge / Pauschale erfüllt.

    Die Pauschbeträge können auch im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer (Steuererklärung) geltend gemacht werden.
     

    zuständige Stelle

    Finanzämter

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Finanzamt Hamburg-Altona (Finanzamt Hamburg-Altona)

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    Finanzamt Hamburg-Altona

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    Finanzamt Hamburg-Altona

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenplatz 18

    22765 Hamburg

    S2/S5 Busse X3/3/20/25/115/180/183 Holstenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst)

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    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

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    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 23

    22083 Hamburg

    U3/Busse 18/25/172 Mundsburg

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    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Nord (Finanzamt Hamburg-Nord)

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    Finanzamt Hamburg-Nord

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Nord

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    Hausanschrift

    Borsteler Chaussee 45

    22453 Hamburg

    U1-Station Lattenkamp, Bus-Linie 114 bis Rosenbrook

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    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)

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    Finanzamt Hamburg-Oberalster

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    Finanzamt Hamburg-Oberalster

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    Hausanschrift

    Nordkanalstraße 22

    20097 Hamburg

    Bus 112 Repsoldstraße

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    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark (Finanzamt Hamburg-Am Tierpark)

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    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

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    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugh-Greene-Weg 6

    22529 Hamburg

    U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark

    Öffnungszeiten

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    Finanzamt Hamburg-Ost (Finanzamt Hamburg-Ost)

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    Finanzamt Hamburg-Ost

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    Finanzamt Hamburg-Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordkanalstraße 22

    20097 Hamburg

    Bus 112 Repsoldstraße

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    Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost (Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost)

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    Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost

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    Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34 (FA)

    22041 Hamburg

    U1/S1/BusseX22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Öffnungszeiten

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    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel)

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    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugh-Greene-Weg 6

    22529 Hamburg

    U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)

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    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

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    Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)

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    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    ACHTUNG: Für einige Bereiche des Ortsteils Sternschanze gelten abweichende Zuständigkeiten (s. Link - Finanzämter Sternschanze -).

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    Finanzamt Hamburg-Harburg (Finanzamt Hamburg-Harburg)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Harburg

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Ring 40

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Mitte (Finanzamt Hamburg-Mitte)

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    Finanzamt Hamburg-Mitte

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster (Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster)

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    Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster

    Beschreibung

    Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster

    Adresse

    Hausanschrift

    Herthastraße 20

    22179 Hamburg

    Busse 8/17/18/118 Bramfelder Dorfplatz(Heukoppel), Busse 8/17/18/118 Herthastraße

    Öffnungszeiten

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    Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost (Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost)

    Aktuelles

    Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost

    Beschreibung

    Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Rosenberg-Ring 41, 4. OG (FA)

    21031 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf, Busse Finanzamt Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Sie können den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung online und barrierefrei über MEIN ELSTER stellen. MEIN ELSTER ist ein plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung. In einer ersten Stufe wird ausschließlich das Anbieten bzw. der Eingang der Anträge/Erklärungen unbeschränkt steuerpflichtiger Personen umfasst.
    Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.

    Alternativ können Sie das Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift (ggf. beider Ehegatten / Lebenspartner) nutzen.
    • Schriftlich (per Brief): Schwerbehindertenausweis oder (bei einem Grad der Behinderung unter 50) Bescheinigung des Versorgungsamtes bzw. entsprechender Bescheid (Kopie genügt)
    • Persönlich: Schwerbehindertenausweis oder (bei einem Grad der Behinderung unter 50) Bescheinigung des Versorgungsamtes bzw. entsprechender Bescheid (Original), Identitätspapier
    • durch Bevollmächtigten: Schwerbehindertenausweis oder (bei einem Grad der Behinderung unter 50) Bescheinigung des Versorgungsamtes bzw. entsprechender Bescheid, Identitätspapier des Bevollmächtigten und schriftliche Vollmacht

    Hinweise:

    • Für das Formular s. Links. Die benötigten Anlagen (hier: mindestens Anlage "Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen") können dem Hauptvordruck durch Anklicken des entsprechenden Kästchens auf der ersten Seite hinzugefügt werden.
    • Für die Übertragung des Kinderfreibetrags aufgrund mangelnden Unterhalts sind keine Belege notwendig.
    • Der Vordruck "Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" existiert nicht mehr. Bitte nun das Formular 'Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung' mit den Anlagen Kinder, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Werbungkosten nutzen (s. Links).

    Voraussetzungen

    Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 stehen Ihnen die Pauschbeträge zu, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören:
    1. Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 oder
    2. Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung

    Bis zum Veranlagungszeitraum 2020 standen Ihnen die Pauschbeträge zu, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehörten:
    1. Behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 25

    Behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 25 steht der entsprechende Pauschbetrag unter folgenden weiteren Voraussetzungen zu:

    • Es besteht wegen der Behinderung ein gesetzlicher Anspruch auf Rente (z. B. Unfallrente, nicht aber aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder andere laufende Bezüge oder
    • die Behinderung hat zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt oder beruht auf einer typischen Berufskrankheit.

    2. Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Verfahrensablauf

    •    Den Pauschbeträge beantragen Sie in der jeweiligen Einkommensteuererklärung.

     

    Fristen

    Ab dem 1. Oktober können Sie bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das Folgejahr einreichen. Den Antrag müssen Sie jedoch spätestens bis Anfang November eines Jahres stellen, wenn der Pauschbetrag noch für den Lohnabrechnungszeitraum Dezember des gleichen Jahres berücksichtigt werden soll.
    Nach diesem Zeitpunkt kann eine Steuerermäßigung nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
    Der Freibetrag wird steuerlich wirksam mit dem 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats:
    Beispiel: jährlicher Freibetrag 2.460 Euro
    a) beantragt am 30.11.01 für das Jahr 02 => Jan. bis Dez. 02 jeweils 205 Euro,
    b) beantragt am 15.06.02 für das Jahr 02 => Jul. bis Dez. 02 jeweils 410 Euro.

    Bearbeitungsdauer

    • Der Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag wird schnellstmöglich durch das zuständige Finanzamt bearbeitet. Ihr Arbeitgeber kann die Daten in der Regel zu Beginn des auf den Antrag folgenden Kalendermonats abrufen.
    • Die Bearbeitungsdauer einer Einkommensteuererklärung ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie die Erforderlichkeit entsprechender Nachweise über die Zugehörigkeit zu einer der genannten Personengruppen. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Steuerverwaltung am 24.01.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Pauschbetrag für behinderte Menschen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en