Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug Ausstellung

    ELStAM, Arbeitnehmer, Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug

    Beschreibung

    Jedem Arbeitgeber werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale seiner Arbeitnehmer elektronisch mitgeteilt (Ausnahme: siehe Link zum Härtefallantrag). Papierbescheinigungen (Lohnsteuerkarte, Ersatzbescheinigung) haben in der Regel keine Bedeutung mehr.
    Der Arbeitgeber benötigt vom Arbeitnehmer für den elektronischen Datenabruf lediglich die Steueridentifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Information, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenbeschäftigungsverhältnis handelt.
     

    Eine (Ersatz-)Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug wird grundsätzlich nur noch dann ausgestellt, um bei fehlerhaften, nicht sofort korrigierbaren Daten einen zutreffenden Lohnsteuerabzug zu ermöglichen.

    • Hierfür muss ein Antrag mit Nachweis der korrekten Personenstandsdaten beim Finanzamt gestellt werden.
    • Die fehlerhaften Daten werden vom Finanzamt zur Klärung und Korrektur an die Meldebehörde weitergegeben.
    • Gleichzeitig wird der Zugriff für den Arbeitgeber auf die ELStAM des Arbeitnehmers gesperrt.
    • Die Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ist dem Arbeitgeber vorzulegen, der dann nicht mehr die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, sondern die der Bescheinigung zugrunde legt.
    • Nach Klärung des Fehlers mit der Meldebehörde erhält der Arbeitgeber automatisch eine Nachricht vom Finanzamt, dass die Sperrung aufgehoben ist und die korrigierten ELStAM abzurufen sind.
    • Der Arbeitnehmer erhält in diesem Fall keine Mitteilung des Finanzamts. Die Korrektur der ELStAM ist aus der Gehaltsabrechnung ersichtlich.
    • Sollte die Sperrung der ELStAM vor dem erstmaligen Abruf durch diesen Arbeitgeber erfolgt sein, erhält der Arbeitnehmer eine entsprechende Nachricht von seinem Finanzamt. Hierüber hat er seinen Arbeitgeber zu informieren.

    Besonderheiten bei ausländischen Arbeitnehmern:

    1. Arbeitnehmern, die aus dem Ausland zuziehen und im Inland ihren Wohnsitz begründen, wird automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt.

    • Ist eine IdNr. für den Arbeitnehmer noch nicht erteilt, stellt das Wohnsitzfinanzamt auf Antrag des Arbeitnehmers eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für die Dauer eines Kalenderjahres aus. Diese muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber vorlegen. Die Bescheinigung ersetzt die Verpflichtung und Berechtigung des Arbeitgebers zum Abruf der ELStAM.

    2. Ausländische Arbeitnehmer, die im Inland keinen Wohnsitz haben und sich hier auch nur kurzfristig (höchstens 6 Monate) aufhalten, erhalten keine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug, sondern eine Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer.

    • Diese wird vom Betriebsstätten-Finanzamt des Arbeitgebers auf Antrag des Arbeitnehmers ausgestellt.
    • Der Arbeitnehmer kann auch seinen Arbeitgeber mit der Antragstellung beauftragen.

    3. Ausländische Arbeitnehmer, die im Inland zwar keinen Wohnsitz aber ihren gewöhnlichen Aufenthalt (= Aufenthalt von mehr als sechs Monaten) haben, erhalten von Ihrem Wohnsitz-Finanzamt (=Finanzamt, das für den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist) auf Antrag eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug.

    zuständige Stelle

    Finanzämter

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Finanzamt Hamburg-Altona (Finanzamt Hamburg-Altona)

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    Finanzamt Hamburg-Altona

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Altona

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenplatz 18

    22765 Hamburg

    S2/S5 Busse X3/3/20/25/115/180/183 Holstenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst)

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    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 23

    22083 Hamburg

    U3/Busse 18/25/172 Mundsburg

    Öffnungszeiten

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    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel)

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    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

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    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugh-Greene-Weg 6

    22529 Hamburg

    U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)

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    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

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    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)

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    Finanzamt Hamburg-Hansa

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    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

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    Internet

    Weitere Informationen

    ACHTUNG: Für einige Bereiche des Ortsteils Sternschanze gelten abweichende Zuständigkeiten (s. Link - Finanzämter Sternschanze -).

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    Finanzamt Hamburg-Harburg (Finanzamt Hamburg-Harburg)

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    Finanzamt Hamburg-Harburg

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    Finanzamt Hamburg-Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Ring 40

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

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    Finanzamt Hamburg-Nord (Finanzamt Hamburg-Nord)

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    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Borsteler Chaussee 45

    22453 Hamburg

    U1-Station Lattenkamp, Bus-Linie 114 bis Rosenbrook

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    Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)

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    Finanzamt Hamburg-Oberalster

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Oberalster

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordkanalstraße 22

    20097 Hamburg

    Bus 112 Repsoldstraße

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    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark (Finanzamt Hamburg-Am Tierpark)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugh-Greene-Weg 6

    22529 Hamburg

    U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Mitte (Finanzamt Hamburg-Mitte)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Mitte

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

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    Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster (Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster)

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    Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster

    Beschreibung

    Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster

    Adresse

    Hausanschrift

    Herthastraße 20

    22179 Hamburg

    Busse 8/17/18/118 Bramfelder Dorfplatz(Heukoppel), Busse 8/17/18/118 Herthastraße

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    Finanzamt Hamburg-Ost (Finanzamt Hamburg-Ost)

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    Finanzamt Hamburg-Ost

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Ost

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    Nordkanalstraße 22

    20097 Hamburg

    Bus 112 Repsoldstraße

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    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost (Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost)

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    Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost

    Beschreibung

    Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Rosenberg-Ring 41, 4. OG (FA)

    21031 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf, Busse Finanzamt Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost (Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost)

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    Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost

    Beschreibung

    Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34 (FA)

    22041 Hamburg

    U1/S1/BusseX22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Formular 'Antrag auf Korrektur der Lohnsteuerabzugsmerkmale' mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift (ggf. beider Ehegatten / Lebenspartner). Dieses kann wie folgt eingereicht werden:
    • Schriftlich (per Brief): mit Unterlagen zum Nachweis der zutreffenden Lohnsteuerabzugsmerkmale, z.B. Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes, Kirchenein- oder austrittsbescheinigung (Kopie genügt)
    • Persönlich: mit Identitätspapier und Unterlagen zum Nachweis der zutreffenden Lohnsteuerabzugsmerkmale, z.B. Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes, Kirchenein- oder austrittsbescheinigung (im Original)
    • Durch Bevollmächtigten: mit Identitätspapier des Bevollmächtigten und schriftlicher Vollmacht sowie Unterlagen zum Nachweis der zutreffenden Lohnsteuerabzugsmerkmale, z.B. Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes, Kirchenein- oder -austrittsbescheinigung (im Original).

    Hinweis: Sofern das Antragsformular von beiden Ehegatten/Lebenspartnern unterschrieben ist, braucht bei der persönlichen Antragstellung nur einer von beiden anwesend zu sein.

    Voraussetzungen

    Fehlerhafte (Personenstands-)Daten, die nicht sofort korrigiert werden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei ELStAM-Angelegenheiten können sich Hamburger Bürger an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.
    • Obdachlose Personen erhalten bei Bedarf eine Steueridentifikationsnummer durch die Informations- und Annahmestelle des Finanzamts Hamburg-Mitte. Diese ist auch zuständig für Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug, sofern die Personenstandsdaten fehlerhaft sind und nicht sofort geändert werden können.
    • Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt eines Kindes) sind weiterhin die Meldeämter verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ersatzbescheinigung (Lohnsteuer)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en