ELStAM, Arbeitnehmer, Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug
Beschreibung
Der Arbeitgeber benötigt vom Arbeitnehmer für den elektronischen Datenabruf lediglich die Steueridentifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Information, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenbeschäftigungsverhältnis handelt.
Eine (Ersatz-)Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug wird grundsätzlich nur noch dann ausgestellt, um bei fehlerhaften, nicht sofort korrigierbaren Daten einen zutreffenden Lohnsteuerabzug zu ermöglichen.
- Hierfür muss ein Antrag mit Nachweis der korrekten Personenstandsdaten beim Finanzamt gestellt werden.
- Die fehlerhaften Daten werden vom Finanzamt zur Klärung und Korrektur an die Meldebehörde weitergegeben.
- Gleichzeitig wird der Zugriff für den Arbeitgeber auf die ELStAM des Arbeitnehmers gesperrt.
- Die Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ist dem Arbeitgeber vorzulegen, der dann nicht mehr die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, sondern die der Bescheinigung zugrunde legt.
- Nach Klärung des Fehlers mit der Meldebehörde erhält der Arbeitgeber automatisch eine Nachricht vom Finanzamt, dass die Sperrung aufgehoben ist und die korrigierten ELStAM abzurufen sind.
- Der Arbeitnehmer erhält in diesem Fall keine Mitteilung des Finanzamts. Die Korrektur der ELStAM ist aus der Gehaltsabrechnung ersichtlich.
- Sollte die Sperrung der ELStAM vor dem erstmaligen Abruf durch diesen Arbeitgeber erfolgt sein, erhält der Arbeitnehmer eine entsprechende Nachricht von seinem Finanzamt. Hierüber hat er seinen Arbeitgeber zu informieren.
Besonderheiten bei ausländischen Arbeitnehmern:
1. Arbeitnehmern, die aus dem Ausland zuziehen und im Inland ihren Wohnsitz begründen, wird automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt.
- Ist eine IdNr. für den Arbeitnehmer noch nicht erteilt, stellt das Wohnsitzfinanzamt auf Antrag des Arbeitnehmers eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für die Dauer eines Kalenderjahres aus. Diese muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber vorlegen. Die Bescheinigung ersetzt die Verpflichtung und Berechtigung des Arbeitgebers zum Abruf der ELStAM.
2. Ausländische Arbeitnehmer, die im Inland keinen Wohnsitz haben und sich hier auch nur kurzfristig (höchstens 6 Monate) aufhalten, erhalten keine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug, sondern eine Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer.
- Diese wird vom Betriebsstätten-Finanzamt des Arbeitgebers auf Antrag des Arbeitnehmers ausgestellt.
- Der Arbeitnehmer kann auch seinen Arbeitgeber mit der Antragstellung beauftragen.
3. Ausländische Arbeitnehmer, die im Inland zwar keinen Wohnsitz aber ihren gewöhnlichen Aufenthalt (= Aufenthalt von mehr als sechs Monaten) haben, erhalten von Ihrem Wohnsitz-Finanzamt (=Finanzamt, das für den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist) auf Antrag eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Finanzamt Hamburg-Altona (Finanzamt Hamburg-Altona)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Altona
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Altona
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Hansa
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Hansa
Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Oberalster
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontaktperson
Herr Finanzamt Hamburg-Oberalster
Finanzamt Hamburg-Am Tierpark (Finanzamt Hamburg-Am Tierpark)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-AmTierpark
Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster (Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster)
Aktuelles
Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost (Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost)
Aktuelles
Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Ost
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Hansa
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Hansa
Internet
Weitere Informationen
Finanzamt Hamburg-Harburg (Finanzamt Hamburg-Harburg)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Harburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Harburg
Finanzamt Hamburg-Nord (Finanzamt Hamburg-Nord)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Nord
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Nord
Finanzamt Hamburg-Mitte (Finanzamt Hamburg-Mitte)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Mitte
Finanzamt Hamburg-Ost (Finanzamt Hamburg-Ost)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Ost
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Ost
Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost (Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost)
Aktuelles
Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Ost
erforderliche Unterlagen
- Schriftlich (per Brief): mit Unterlagen zum Nachweis der zutreffenden Lohnsteuerabzugsmerkmale, z.B. Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes, Kirchenein- oder austrittsbescheinigung (Kopie genügt)
- Persönlich: mit Identitätspapier und Unterlagen zum Nachweis der zutreffenden Lohnsteuerabzugsmerkmale, z.B. Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes, Kirchenein- oder austrittsbescheinigung (im Original)
- Durch Bevollmächtigten: mit Identitätspapier des Bevollmächtigten und schriftlicher Vollmacht sowie Unterlagen zum Nachweis der zutreffenden Lohnsteuerabzugsmerkmale, z.B. Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes, Kirchenein- oder -austrittsbescheinigung (im Original).
Hinweis: Sofern das Antragsformular von beiden Ehegatten/Lebenspartnern unterschrieben ist, braucht bei der persönlichen Antragstellung nur einer von beiden anwesend zu sein.
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
- Bei ELStAM-Angelegenheiten können sich Hamburger Bürger an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.
- Obdachlose Personen erhalten bei Bedarf eine Steueridentifikationsnummer durch die Informations- und Annahmestelle des Finanzamts Hamburg-Mitte. Diese ist auch zuständig für Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug, sofern die Personenstandsdaten fehlerhaft sind und nicht sofort geändert werden können.
- Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt eines Kindes) sind weiterhin die Meldeämter verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Ersatzbescheinigung (Lohnsteuer)