vorgesehen zum Löschen - Führerschein Eintragung Berufskraftfahrer-Qualifikation

    Führerschein, Eignungsuntersuchung

    Beschreibung

    Auszug aus Anlage 5 FeV (zu § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4 und 5)


    Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen. Sie haben hierüber einen Nachweis vorzulegen.

    Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen außerdem besondere Anforderungen hinsichtlich:
    b. Orientierungsleistung,
    c. Konzentrationsleistung,
    d. Aufmerksamkeitsleistung,
    e. Reaktionsfähigkeit
    erfüllen.
    Die zur Untersuchung dieser Merkmale eingesetzten Verfahren müssen nach dem Stand der Wissenschaft standardisiert und unter Aspekten der Verkehrssicherheit validiert sein. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Anforderungen ist unter Beachtung der Grundsätze nach Anlage 15 durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens nach § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zu führen.
     von Bewerbern um die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung,
     von Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E ab Vollendung des 50. Lebensjahres,
     von Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab Vollendung des 60. Lebensjahres.
    Die Nachweise nach Nummer 1 und 2 dürfen bei Antragserteilung nicht älter als ein Jahr sein.


    Änderung und Irrtum vorbehalten, Copyright Landesbetrieb Verkehr (LBV)

     

     

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

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    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

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    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 07-18 Uhr, Di, Do 7-14, Fr 7-12 Uhr Wichtiger Hinweis! Ab dem 27.09.2021 ist der Standort Harburg unter folgender Adresse zu finden: Landesbetrieb Verkehr Harburg, Schellerdamm 5 - 7, 21079 Hamburg. Parkmöglichkeiten finden Sie, gebührenpflichtig, direkt im Parkhaus Veritaskai (Veritaskai 2a), hinter unserem neuen Bürogebäude.

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    Schnackenburgallee 43

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    Busse 288 Regerstraße (Ost); S3/S5 (Langenfelde)

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    erforderliche Unterlagen

    ./.

    Kosten

    ./.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ärztliche Untersuchungsstellen für die Untersuchung nach § 11 (9) i.V.m. Anlage 5 FeV für die Erlangung/Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
    Die ärztliche Untersuchung kann bei jedem Arbeits- und Betriebsmediziner erfolgen. 

     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Fahreignungsseminar

    Sprachversion

    Deutsch

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