Antrag E-Kennzeichen Genehmigung

    Kfz Kennzeichen, Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen

    Um ein elektrisch betriebenes Fahrzeug anzumelden, müssen Sie ein E-Kennzeichen beim Landesbetrieb Verkehr beantragen.

    Beschreibung

    Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.
    Dazu gehören folgende Fahrzeuge:
    • reine Batterieelektrofahrzeuge,
    • Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge
    • mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos
    Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.
    Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:
    • kostenfreies Parken an allen Parkscheinautomaten bis zur jeweiligen Höchstparkdauer
    • Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze (bitte achten Sie hier auf die Beschilderung zum Parkvorgang)
    Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Diese Kennzeichen sind nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:
    • Kurzzeitkennzeichen,
    • Ausfuhrkennzeichen und
    • rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Ausschläger Weg 100, Haus D

    20537 Hamburg

    Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)

    Öffnungszeiten

    Am 6. Dezember 2024 ist die Abteilung Zulassung am LBV-Standort Mitte ab 8.30 Uhr geschlossen.

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit aktueller Meldebestätigung
    • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebestätigung
    • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • die Kennzeichenschilder
    • die Terminbestätigung

    falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:

    • die Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Fahrzeughalters
    • Ausweis des Bevollmächtigten im Original

    Firmen müssen zusätzlich noch die folgenden Dokumente vorlegen:

    • einen Firmennachweis (z.B. ein Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung oder bei eingetragenen Vereinen der Vereinsregisterauszug)
    falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:
    • lesbare Farbkopie des Ausweises des Zeichnungsbefugten der Firma
    • Ausweis des Bevollmächtigten im Original

    Voraussetzungen

    Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.
    Das Fahrzeug hat ein Hamburger Kennzeichen oder wurde in Hamburg mit einem auswärtigen Kennzeichen registriert.
    Das Fahrzeug muss ein elektrisch betriebenes Fahrzeug gemäß § 3 Elektromobilitätsgesetz (EmoG) sein (reines Batterieelektrofahrzeug, von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug).
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

      Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Buchen Sie online einen Termin.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
    • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.

    Fristen

      Eine Kfz-Anmeldung hat unverzüglich zu erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

      i.d.R. taggleich

    Kosten

    Die Gebührenhöhe beträgt 27,00 EUR. Dazu kommen die Kosten für die Kennzeichenschild.
    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs Geld einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.
     

    Voraussetzung für gebührenfreies Parken:

    • Auslage einer Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe, damit die Höchstparkdauer kontrolliert werden kann
    • Kennzeichen an dessen Ende ein E geprägt ist
    • Auf Parkplätzen an Ladesäulen gelten die Regelungen der entsprechenden Beschilderung des Parkplatzes.
    Bei der Kennzeichenauswahl ist zu berücksichtigen, dass auf dem Kennzeichen neben dem "HH" für Hamburg maximal entweder zwei Mittelbuchstaben und drei Ziffern bzw. ein Mittelbuchstabe und vier Ziffern sein dürfen. Nur dann kann das benötigte "E" ergänzt werden. Die weitere Zulassung eines Elektrofahrzeugs unterscheidet sich nicht von der anderer Fahrzeuge.

    Terminbuchung
    Für die Zulassung von Fahrzeugen ist eine Terminvereinbarung erforderlich
    • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
    • Wählen Sie die Kategorie: Zulassung
    • Danach wählen Sie: Umkennzeichnung auf eigenen Wunsch.
    • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
    • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kfz-Zulassung (LBV) am 03.03.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Elektrofahrzeuge, Kennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en