Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Halten und Parken, Parkerleichterung für Schwerbehinderte, Ersatz bei Verlust oder Diebstahl

    Beschreibung

    Wenn Ihr blauer oder orangefarbener Parkausweis verloren gegangen ist, zum Beispiel durch Diebstahl, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr (Landesbetrieb Verkehr)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Ausschläger Weg 100, Haus D

    20537 Hamburg

    Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)

    Öffnungszeiten

    Mo 7-14, Di+Do 7-16, Fr 7-12 Uhr, Mi geschlossen, keine Terminbuchung notwendig

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung des Ersatzausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • ein Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • beim blauen Ausweis ein aktuelles Fotos (nicht älter als drei Monate, nicht zwingend biometrisch) in den Maßen 35 x 45 Millimeter
    • eine schriftliche Verlusterklärung mit dem Hinweis, dass Sie den alten Parkausweis beim LBV abgeben, falls Sie ihn wiederfinden
    • gegebenenfalls eine Diebstahlsanzeige
    • gegebenenfalls eine Vollmacht im Original und der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person, wenn der Parkausweis nicht von Ihnen persönlich beantragt wird
    • die gültige Ausnahmegenehmigung vom LBV
    • Schwerbehinderten-Ausweis

    Voraussetzungen

    Der Ersatzausweis kann nur beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) Standort Mitte beantragt werden, wenn der verloren gegangene Parkausweis auch vom LBV ausgestellt wurde. Parkausweise, die von anderen Behörden erteilt wurden, kann der LBV nicht ersetzen.

    Bearbeitungsdauer

    Der Ersatzausweis wird sofort ausgestellt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

    Kosten

    Die Beantragung eines Ersatzparkausweises ist gratis.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Parkerleichterung kann nur auf eine schwerbehinderte Person ausgestellt werden. Sie müssen den Antrag nicht persönlich stellen, sondern können den Ersatzparkausweis auch formlos auf dem Postweg beantragen. Alle genannten Unterlagen müssen in Kopie beigefügt werden.
    Sie können den Ausweis auch stellvertretend von einer bevollmächtigten Person beantragen lassen. Die bevollmächtigte Person braucht Ihre Vollmacht und muss den eigenen Personalausweis vorlegen. Die Gültigkeit des Ersatzdokuments endet mit der gleichen Frist, die auch der Originalausweis hatte.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ersatz bei Verlust oder Diebstahl, Parkerleichterung für Schwerbehinderte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en