Kfz Kennzeichen, Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl
Beschreibung
Kennzeichen müssen so schnell wie möglich ersetzt werden. Ihr Fahrzeug bekommt dann eine neue Kennzeichenkombination, um Missbrauch vorzubeugen. Das ehemalige Kennzeichen wird außerdem zur Fahndung ausgeschrieben und für zehn Jahre gesperrt.
Beschädigte Kennzeichenschilder können ebenfalls ersetzt werden. Mehr Informationen finden Sie unter dem Eintrag "Kfz Kennzeichen, Ersatz und Nachstempelung nach Beschädigung".
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
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Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
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Landesbetrieb Verkehr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
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Landesbetrieb Verkehr Mitte
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Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
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Landesbetrieb Verkehr
Landesbetrieb Verkehr Harburg (Landesbetrieb Verkehr Harburg)
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Landesbetrieb Verkehr Harburg
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Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Landesbetrieb Verkehr Bergedorf (Landesbetrieb Verkehr Bergedorf)
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Landesbetrieb Verkehr Bergedorf
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Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-18, Di, Do 7-14, Fr 7-12 Uhr
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Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)
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Landesbetrieb Verkehr Nord
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Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Landesbetrieb Verkehr West (Landesbetrieb Verkehr West)
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Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
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Landesbetrieb Verkehr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
erforderliche Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- der Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bei Verlust ist eine Versicherung an Eides Statt erforderlich. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise unter "Zu beachten"!
- bei Diebstahl ist eine Diebstahlsanzeige erforderlich
- gegebenenfalls das verbliebene Kennzeichenschild, wenn nur eins abhandengekommen ist
- die Terminbestätigung
- die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:
- einen Firmen-/Vereinsnachweis (zum Beispiel einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)
- die Vollmacht mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten gemäß Firmen-/Vereinsregisternachweise
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Voraussetzungen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
In der Regel wird eine Versicherung an Eides Statt (kostenpflichtig) gefordert werden müssen. Hierzu müssen Sie persönlich erscheinen. Eine Vertretung per Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Diebstahlsanzeige
Sollten die Kennzeichenschilder gestohlen worden sein, muss eine Anzeige der Polizei vorgelegt werden.
Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Diebstahl der Kennzeichenschilder bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder bei Verlust.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Kennzeichen verloren