Fahrlehrererlaubnis Erteilung

    Fahrlehrer, Fahrlehrerlaubnis

    Beschreibung

    Die  Fahrlehrerlaubnis berechtigt zur Ausbildung von Fahrschülern.

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • ein gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • ein Führerschein (erforderlich sind die Klassen BE und der dreijährige Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B)
    • eine Bescheinigung über die Teilnahme am Lehrgang der Fahrlehrerausbildungsstätte
    • einen Lebenslauf
    • ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5.1 und 6 der Fahrerlaubnisverordnung
    • ein Zeugnis des Augenarztes gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
    • einen Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder das Abiturzeugnis
    • ein erweitertes Führungszeugnis
    • die Terminbestätigung
    Wichtig: Bei Umschreibung einer Fahrlehrerlaubnis der Bundeswehr sind außer den oben aufgeführten Unterlagen ein Nachweis über die Tätigkeit in der Kraftfahrausbildung der Bundeswehr während der letzten zwei Jahre (mindestens zwölf Monate) erforderlich.

    Voraussetzungen

    Personen, die Fahrlehrer werden wollen, müssen mindestens 21 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben. Außerdem müssen sie entweder Abitur oder aber eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nachweisen können.

    Die Ausbildung zum Fahrlehrer beträgt mindestens zwölf Monate.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 1ff. Fahrlehrergesetz (FahrlG) schreibt den Besitz einer Fahrlehrerlaubnis vor.


     

    Kosten

    Die Gebühren betragen 44,50 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuständig für Angelegenheiten, die Fahrlehrer und Fahrschulen betreffen, ist nur der Standort LBV-Nord.

    Terminbuchung

    • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
    • Wählen Sie die Kategorie: Fahrlehrer & Fahrschulen
    • Danach wählen Sie: Antrag Fahrlehrererlaubnis oder Abholung Fahrlehrererlaubnis (je nach Ihrem Anliegen).
    • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
    • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Fahrlehrer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en