Führerschein, Werkstattkarte beantragen

    Beschreibung

    In allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen sind digitale Fahrtenschreibergeräte als Ersatz für die manuellen Fahrtenschreiber zwingend vorgeschrieben. Das Fahrtenschreibergerät ist für das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers nötig. Für die Arbeit an diesen Geräten benötigen speziell geschulte Techniker in  anerkannten Werkstätten Werkstattkarten.

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstr. 140-142

    20537 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • einen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Technikers
    • einen Schulungsnachweis des Technikers nach Richtlinie Nummer 3 zu § 57b StVZO
    • den Nachweis über die Anerkennung der Werkstatt nach § 57b StVZO
    • den Arbeitsvertrag des Technikers (bei Erneuerung der Karte reicht eine Bestätigung des Arbeitsgebers über das bestehende Beschäftigungsverhältnis)
    • die Terminbestätigung, bei persönlicher Vorsprache

    Voraussetzungen

    Die Werkstattkarte ist beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) zu beantragen, sofern die Werkstatt ihren Betriebssitz in Hamburg hat.
    Sie haben auch die Möglichkeit den Antrag, mit den unten aufgeführten Unterlagen, per E-Mail an unser Führerscheinpostfach (fuehrerschein@lbv.hamburg.de) zu senden.

    Bearbeitungsdauer

    Die erstmalige Herstellung einer Werkstattkarte beträgt ab Antragseingang sieben bis zehn Werktage.

    Kosten

    Die Gebühren betragen 45,00 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsdauer
    Die Werkstattkarte ist ein Jahr gültig. Die Verlängerung darf frühestens 31 Tage vor Ablauf der Frist gestellt werden.

    Beantragung per E-Mail
    Sie können den Antrag auf die Werkstattkarte auch per Mail an fuehrerschein@lbv.hamburg.de senden. Wichtig ist dabei, dass im Anhang der Mail alle erforderlichen Unterlagen enthalten sind. Den Antrag finden Sie unter Formulare, Services und Links (siehe unten). Bei persönlicher Antragsstellung ist eine Terminbuchung erforderlich. Zuständig sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord

    Terminbuchung
    Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
    1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Sonstiges die Dienstleistung Werkstattkarte.
    2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
    3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
    4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
    5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.

    Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Werkstattkarte beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en