Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung

    Führerschein, Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

    Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Führerschein einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

    Beschreibung

    Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Führerschein einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).
    Hierzu müssen Sie einmal  die Grundqualifikation erwerben und diese im Anschluss alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung verlängern. Der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation wurde bislang in den EU-Kartenführerschein eingetragen. Gemäß EU-Vorgaben wurde dieses Verfahren geändert. Seit dem 23.05.2021 erfolgt der Nachweis durch Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN). Dieser Fahrerqualifizierungsnachweis wird als zusätzliche Karte zum EU-Kartenführerschein ausgestellt und ist mit der Schlüsselzahl 95 hinter der jeweiligen Klasse versehen.  

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnis Mitte (Fahrerlaubnis Mitte)

    Aktuelles

    Fahrerlaubnis Mitte

    Beschreibung

    Fahrerlaubnis Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstr. 140-142

    20537 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Fahrerlaubnis Nord (Fahrerlaubnis Nord)

    Aktuelles

    Fahrerlaubnis Nord

    Beschreibung

    Fahrerlaubnis Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • der EU-Kartenführerschein
    • ein biometrisches Passbild 35 x 45 Millimeter
    • den Nachweis über die Grundqualifikation und den Nachweis der Fortbildungsmodule
    • die Terminbestätigung

    Voraussetzungen

    • Hauptwohnsitz in Hamburg
    • Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung dazu.
    • Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
    • Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
    • Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

    Rechtsgrundlage(n)

    Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg_2020/
    Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqv_2020/
    Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2018/645
    ttps://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32018L0645&rid=8

    Rechtsbehelf

    Widerspruch bei Ablehnung des Antrags

    Verfahrensablauf

    • Buchen Sie online einen Termin.
    • Nehmen Sie den Termin wahr und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
    • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet. 
    • Ihr Fahrerqualifizierungsnachweis wird von der Bundesdruckerei erstellt und per Post an Sie zugeschickt.

    Fristen

    Nach dem Erwerb der Grundqualifikation müssen Sie diese im Anschluss alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung verlängern.

    Bearbeitungsdauer

    Die Herstellungszeit beträgt 3 - 4 Wochen. Zusendung erfolgt regelhaft per Direktversand durch die Bundesdruckerei

    Kosten

    32,50 EUR.
    Die Zusendung des FQN erfolgt regelhaft per Direktversand durch die Bundesdruckerei. Hierfür werden zusätzlich 3,50 EUR erhoben.
    Weitere Kosten richten sich je nach Antragsart und können erst bei Beantragung ermittelt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wann wird die Qualifikation benötigt?
    Die Grundqualifikation muss von allen Fahrzeugführern nachgewiesen werden, die

    • ihre D-Klassen-Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 erworben haben.
    • ihre C-Klassen-Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2009 erworben haben.
    • Staatsbürger eines Mitgliedslandes der EU oder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sind oder für ein Unternehmen mit Sitz in der EU beziehungsweise der EWG arbeiten und gewerbliche Fahrten (auch im Werkverkehr oder Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen mit folgenden Fahrzeugen durchführen:
    • Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im Güter- oder Werkverkehr (C-Klassen).
    • Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr (D-Klassen).

    Terminbuchung

    • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
    • Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
    • Danach wählen Sie: Antrag Fahrerqualifizierungsnachweis
    • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
    • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
       

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 18.03.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Schlüsselnummer eintragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en