Prüfung Grundqualifikation von Berufskraftfahrern Durchführung

    Führerschein, Berufskraftfahrerqualifikation ablegen

    Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr müssen zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine besondere Qualifizierung nachweisen

    Beschreibung

    Die Berufskraftfahrerqualifikation ist für Bus- und LKW-Fahrer erforderlich, die mit den C- oder D-Klassen gewerbliche Fahrten auf öffentlichen Straßen durchführen. Sie muss einmal als Grundqualifikation erworben werden und im Anschluss alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung verlängert werden. Der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation wurde bislang in den EU-Kartenführerschein eingetragen. Gemäß EU-Vorgaben wurde dieses Verfahren geändert. Seit dem 23.05.2021 erfolgt der Nachweis durch Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN). Dieser Fahrerqualifizierungsnachweis wird als zusätzliche Karte zum EU-Kartenführerschein ausgestellt und ist mit der Schlüsselzahl 95 hinter der jeweiligen Klasse versehen.  

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstr. 140-142

    20537 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    LBV NF1 (LBV NF1)

    Aktuelles

    LBV NF1

    Beschreibung

    LBV NF1

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • ein gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • der EU-Kartenführerschein
    • ein biometrisches Passbild 35 x 45 Millimeter
    • den Nachweis über die Grundqualifikation und den Nachweis der Fortbildungsmodule
    • die Terminbestätigung

    Voraussetzungen

    Der Antrag kann nur von Personen gestellt werden, die ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben.

    Fristen

    Fristverlängerungen
    Sollte Ihre Schlüsselzahl 95 zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.06.2021 ablaufen, wird die Ablauffrist  automatisch um 10 Monate verlängert.
     Fristen, die bereits einmal ohne neue Weiterbildungen verlängert wurden und zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.06.2021 ablaufen, gelten um weitere 6 Monate oder bis zum 01.07.2021 als verlängert, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
    Diese Regelungen gelten nur für die bereits qualifizierten Berufskraftfahrer, somit nicht für die Grundqualifikation

    Bearbeitungsdauer

    Die Herstellungszeit beträgt circa drei bis vier Wochen. Zusendung erfolgt regelhaft per Direktversand durch die Bundesdruckerei

    Kosten

    Die Gebührenhöhe zur  Herstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beträgt 32,50 EUR. Die Zusendung des FQN erfolgt regelhaft per Direktversand durch die Bundesdruckerei. Hierfür werden zusätzlich 3,50 EUR erhoben. Weitere Kosten richten sich je nach Antragsart und können erst bei Beantragung ermittelt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuständig für die Beantragung sind nur die Führerscheinstellen des Landesbetriebs Verkehr (LBV) Mitte und Nord.

    Wann wird die Qualifikation benötigt?
    Die Grundqualifikation muss von allen Fahrzeugführern nachgewiesen werden, die

    • ihre D-Klassen-Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 erworben haben.
    • ihre C-Klassen-Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2009 erworben haben.
    • Staatsbürger eines Mitgliedslandes der EU oder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sind oder für ein Unternehmen mit Sitz in der EU beziehungsweise der EWG arbeiten und gewerbliche Fahrten (auch im Werkverkehr oder Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen mit folgenden Fahrzeugen durchführen:
    • Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im Güter- oder Werkverkehr (C-Klassen).
    • Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr (D-Klassen).

    Terminbuchung
    Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
    1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen unter der Dienstleistungsgruppe Führerschein die Dienstleistung Antrag Fahrerqualifizierungsnachweis.
    2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
    3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
    4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
    5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.

    Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Schlüsselnummer eintragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en