Führerschein, Bestehende Fahrerlaubnis um Bus-Klassen D, D1, DE oder D1E erweitern
Beschreibung
Wenn Sie bereits einen Führerschein der Klasse B (Pkw) haben, können Sie diesen erweitern und zusätzliche Fahrberechtigungen erhalten. Sie können diesen um D-Klassen erweitern und so auch Busse fahren.
Mit den Führerscheinklassen D, DE, D1 und D1E dürfen Sie folgende Fahrzeuge fahren:
- D: Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer), ohne Begrenzung der Sitzplatzzahl oder Fahrzeuglänge, mit Anhänger bis 750 kg zG.
- DE: Busse der Klasse D mit Anhängern über 750 kg zG.
- D1: Busse mit mehr als 8, aber maximal 16 Sitzplätzen (ohne Fahrer) und einer maximalen Länge von 8 Metern, mit Anhänger bis 750 kg zG.
- D1E: Busse der Klasse D1 mit Anhängern über 750 kg zG.
Wenn Sie gewerbliche Fahrten mit Ihrem Bus-Führerschein durchführen wollen, benötigen Sie zusätzlich eine Qualifikation als Berufskraftfahrer.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Fahrerlaubnis Mitte (Fahrerlaubnis Mitte)
Aktuelles
Fahrerlaubnis Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Fahrerlaubnis Nord (Fahrerlaubnis Nord)
Aktuelles
Fahrerlaubnis Nord
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
- augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), nicht älter als 2 Jahre
- ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV, nicht älter als 1 Jahr
- ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV, nicht älter als 1 Jahr
- Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke, beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt)
- gültiger EU-Kartenführerschein
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung Erster Hilfe
- wenn die Fahrerlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung genutzt werden soll: Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation
Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
- Sie haben das Mindestalter von 24 Jahren erreicht.
- Sie besitzen einen Führerschein der Klasse B.
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__21.html
§ 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__23.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie entscheiden sich für eine Fahrschule und melden sich an.
- In der Regel geben sie alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Führerscheins in der Fahrschule ab. Ihre Fahrschule kümmert sich dann um alles Notwendige und informiert Sie über die weiteren Schritte Ihrer Fahrausbildung.
- Der Führerschein wird Ihnen in der Regel direkt nach dem Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt.
Fristen
Die Fahrerlaubnis ist 5 Jahre lang gültig. Eine Verlängerung sollte etwa 4-6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Die genaue Höhe richtet sich nach der beantragten Führerscheinklasse und kann erst anhand der vollständigen Unterlagen vor Ort festgelegt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
Es können Ausnahmen vom Mindestalter in Verbindung mit der Qualifikation zum Berufskraftfahrer bestehen. Weitere Informationen erhalten Sie bei einer Beratung vor Ort.
Terminbuchung
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Verlängerung C/CE, D/DE + Antrag Fahrerkarte (optional) + Beantragung Fahrerqualifizierungsnachweis (optional)
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu buchen.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 18.03.2025
Stichwörter
Führerscheinklasse D beantragen