Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen D, D1, DE oder D1E

    Führerschein, Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern

    Wenn Sie Busse fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse D, DE, D1 oder D1E erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet.

    Beschreibung

    Zum Fahren von Kraftomnibussen ist eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE nötig. Der Antrag wird bei der Fahrerlaubnisbehörde Landesbetrieb Verkehr (LBV) gestellt.

    Hinweis
    Gewerbliche Fahrten mit Führerscheinen dieser Klassen unterliegen der Berufskraftfahrerqualifikationspflicht.

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstr. 140-142

    20537 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Am 6. Dezember 2024 ist die Abteilung Fahrerlaubnis am LBV-Standort Mitte ab 8.30 Uhr geschlossen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Am 6. Dezember 2024 ist der LBV-Standort Nord ab 8.30 Uhr geschlossen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Folgende unterlagen müssen vorgelegt werden:
    • ein gültiger Personalausweis oder gültiger Pass mit aktueller Meldebescheinigung
    • ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
    • eine Bescheinigung über die Teilnahme der Schulung für Erste Hilfe
    • ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als zwei Jahre
    • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV nicht älter als ein Jahr
    • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV nicht älter als ein Jahr 
    • ein Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke, bei der Meldebehörde zu beantragen)
    • einen Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation, wenn die Fahrerlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung genutzt wird

    Voraussetzungen

    Der Antrag kann nur von Personen gestellt werden, die einen gültigen Autoführerschein (Klasse B) besitzen und ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben. Grundsätzlich ist das Mindestalter für die Klassen D und DE 24 Jahre, allerdings gelten in Verbindung mit der Qualifikation zum Berufskraftfahrer Ausnahmen. 
    Der Antrag kann maximal ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

    Fristen

    Fristverlängerungen
    Fahrerlaubnisse der D-Klassen, die zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.06.2021 ablaufen, werden automatisch um 10 Monate verlängert.
    Die Fristen, die bereits einmal ohne neue Gutachten verlängert wurden und zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.06.2021 ablaufen, gelten um weitere 6 Monate oder bis zum 01.07.2021 als verlängert, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.

    Kosten

    Die Beantragung einer Fahrerlaubnis der Bus-Klassen kostet zwischen 40,60 EUR und 69,20 EUR. Die genaue Höhe richtet sich nach der beantragten Klasse und kann erst anhand der Unterlagen konkret ermittelt werden. Grundlage für die Kostenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuständig für Busführerscheine sind nur die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.

    Gültigkeit der Fahrerlaubnis
    Die Fahrerlaubnis der Bus-Klassen ist in der Regel nur fünf Jahre lang gültig. Sie sollte rechtzeitig, das heißt vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer, erneuert werden. Nach Ablauf muss er innerhalb von 3 Jahren verlängert werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Führerscheinklasse D beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en