Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen C, C1, CE oder C1E

    Führerschein, Bestehende Fahrerlaubnis um LKW-Klassen C, C1, CE oder C1E erweitern

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie diese um die Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1 oder C1E für Lkw erweitern.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits einen Führerschein der Klasse B (Pkw) haben, können Sie diesen erweitern und zusätzliche Fahrberechtigungen erhalten. Sie können diesen um C-Klassen erweitern und so auch Lkws fahren.
    Mit den Führerscheinklassen C, CE, C1 und C1E dürfen Sie folgende Fahrzeuge fahren:

    • C: Lkw über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zG) mit  Anhänger bis 750 kg zG
    • CE: Lkw der Klasse C mit Anhängern über 750 kg zG 
    • C1: Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zG mit Anhänger bis 750 kg zG
    • C1E: Lkw der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg zG, solange das gesamte Gespann 12 Tonnen zG nicht überschreitet

    Wenn Sie gewerbliche Fahrten mit Ihrem Lkw-Führerschein durchführen wollen, benötigen Sie zusätzlich eine Qualifikation als Berufskraftfahrer.

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnis Mitte (Fahrerlaubnis Mitte)

    Aktuelles

    Fahrerlaubnis Mitte

    Beschreibung

    Fahrerlaubnis Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstr. 140-142

    20537 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Fahrerlaubnis Nord (Fahrerlaubnis Nord)

    Aktuelles

    Fahrerlaubnis Nord

    Beschreibung

    Fahrerlaubnis Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
    • augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), nicht älter als 2 Jahre ist
    • ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), nicht älter als 1 Jahr ist
    • gültiger EU-Kartenführerschein 
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung Erster Hilfe
    • wenn die Fahrerlaubnis zur gewerblichen Güterbeförderung genutzt werden soll: Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation

    Voraussetzungen

    • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
    • Sie haben das Mindestalter von 21 Jahren erreicht.
    • Sie besitzen einen Führerschein der Klasse B.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__21.html
    § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__23.html
     

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie entscheiden sich für eine Fahrschule und melden sich an. 
    • In der Regel geben sie alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Führerscheins in der Fahrschule ab. Ihre Fahrschule kümmert sich dann um alles Notwendige und informiert Sie über die weiteren Schritte Ihrer Fahrausbildung.
    • Der Führerschein wird Ihnen in der Regel direkt nach dem Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt.
    Alternativ können Sie den Antrag auch selbst im LBV stellen. Bitte buchen Sie hierfür einen Termin und bringen alle erforderlichen Unterlagen mit.

    Fristen

    Sie können den Antrag frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters stellen.
    Die Fahrerlaubnis ist 5 Jahre lang gültig. Eine Verlängerung sollte etwa 4-6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Nach Ablauf der Gültigkeit, muss ein neuer Führerschein beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Herstellung Ihres Führerscheins dauert circa 4-6 Wochen. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel parallel zur Fahrschulausbildung.

    Kosten

    41,80 EUR - 70,40 EUR.
    Die genaue Höhe richtet sich nach der beantragten Führerscheinklasse und kann erst anhand der vollständigen Unterlagen vor Ort festgelegt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es können Ausnahmen vom Mindestalter in Verbindung mit der Qualifikation zum Berufskraftfahrer bestehen. Weitere Informationen erhalten Sie bei einer Beratung vor Ort.

    Wenn Sie vor dem 01.01.1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 (jetzt C1E) erworben haben, ist diese unbefristet gültig.
    Fahrerlaubnisse der Klasse C1E, die zwischen dem 01.01.1999 und 27.12.2016 erteilt wurden, sind bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres befristet.
    Ab dem 28.12.2016 erteilte LKW-Fahrerlaubnisse sind 5 Jahre gültig.

    Terminbuchung

    • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
    • Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
    • Danach wählen Sie: Verlängerung C/CE, D/DE + Antrag Fahrerkarte (optional) + Beantragung Fahrerqualifizierungsnachweis (optional)
    • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu buchen.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren Termin über den Link in der E-Mail.
    • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 18.03.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Führerscheinklasse C beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en