Führerschein, Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Beschreibung
Wenn Sie gewerblich Personen befördern möchten, benötigen Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein).
Darunter fallen folgende Fahrten:
- Taxen
- Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr
- Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
- Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern
Für den Führerschein der Klasse D benötigen Sie keine gesonderte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Führerschein. Sie müssen die Erteilung der Erlaubnis beantragen.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Fahrerlaubnis Mitte (Fahrerlaubnis Mitte)
Aktuelles
Fahrerlaubnis Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Fahrerlaubnis Nord (Fahrerlaubnis Nord)
Aktuelles
Fahrerlaubnis Nord
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ein deutscher EU-Kartenführerschein (Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013, ältere Führerscheine müssen vorher getauscht werden)
- ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6.2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als zwei Jahre
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV, nicht älter als ein Jahr
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV, nicht älter als ein Jahr ist (Arbeits- oder Betriebsmediziner)
- ein Führungszeugnis, das zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als drei Monate ist (Merkmal O für behördliche Zwecke, bei der Meldebehörde zu beantragen)
- die Terminbestätigung
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Voraussetzungen
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche und geistige Eignung
- ausreichendes Sehvermögen
- ein deutscher Führerschein der Klasse B im Format des neuen EU-Kartenführerscheins (Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013). Sollte Ihr Führerschein vor diesem Datum ausgestellt worden sein, müssen Sie diesen vorher im LBV umtauschen. Auch einen ausländischen Führerschein müssen Sie vorher umtauschen.
- Hauptwohnsitz in Hamburg
- Mindestalter von 21 Jahren (für Krankenwagen 19 Jahre)
- Sie sind mindestens 2 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre in Besitz eines Führerscheins Klasse B (bei Krankenwagen ist ein Jahr ausreichend)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Buchen Sie online einen Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Der Antrag wird während Ihres Termins vor Ort ausgefüllt und Ihr Anliegen vor Ort bearbeitet.
- Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen sowie Erfüllung der Voraussetzungen wird Ihnen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sofort ausgestellt.
Fristen
Diese sollte rechtzeitig (4 bis 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer) verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Wenn zusätzlich der alte Führerschein in den EU-Kartenführerschein getauscht werden muss, fallen zusätzlich Gebühren zwischen 26,50 EUR und 65,70 EUR an. Die genaue Summe der Umtauschkosten kann erst nach Sichtung der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist ebenfalls nicht erforderlich für:
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
- Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.
Arbeits- und Betriebsmediziner für die Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV können über die Ärztekammer erfragt werden.
Terminbuchung
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Antrag Fahrgastbeförderungsschein
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren. Der Antrag kann an den LBV-Standorten Mitte und Nord gestellt werden.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 18.01.2023
Stichwörter
Taxischein