Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

    Führerschein, Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Um gewerblich Fahrgäste zu befördern, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein) nötig.

    Beschreibung

    Die sogenannte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist für die gewerbliche Beförderung von Personen erforderlich. Diese benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem allgemeinen Führerschein.
    Für den Führerschein der Klasse D benötigen Sie keine gesonderte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstr. 140-142

    20537 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    LBV NF1 (LBV NF1)

    Aktuelles

    LBV NF1

    Beschreibung

    LBV NF1

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • ein deutscher EU-Kartenführerschein (Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013)
    • ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6.2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nicht älter als zwei Jahre
    • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV nicht älter als ein Jahr
    • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV nicht älter als ein Jahr ist (Arbeits- oder Betriebsmediziner)
    • ein Führungszeugnis, das zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als drei Monate ist (Merkmal O für behördliche Zwecke, bei der Meldebehörde zu beantragen)
    • die Terminbestätigung
    zusätzlich bei der Beantragung für Krankenwagen: 
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

    Voraussetzungen

    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche und geistige Eignung
    • ausreichendes Sehvermögen
    • ein deutscher Führerschein der Klasse B im Format des neuen EU-Kartenführerscheins (Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013). Sollte Ihr Führerschein vor diesem Datum ausgestellt worden sein, müssen Sie diesen vorher im LBV umtauschen. Auch einen ausländischen Führerschein müssen Sie vorher in einen deutschen umtauschen.
    • Hauptwohnsitz in Hamburg
    • Mindestalter von 21 Jahren (für Krankenwagen 19 Jahre)
    • Sie sind mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre in Besitz eines Führerscheins Klasse B (bei Krankenwagen ist ein Jahr ausreichend)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (bei Versagung des Antrags)

    Verfahrensablauf

    Buchen Sie vorab online einen Termin. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit. Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
    Der Antrag wird während Ihres Termins vor Ort ausgefüllt. Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen sowie Erfüllung der Voraussetzungen wird Ihnen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sofort ausgestellt.

    Fristen

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird derzeit (bis es seitens des Gesetzgebers eine Regelung über den Nachweis der Fachkundeprüfung gibt) für maximal zwei Jahre erteilt. 
    Diese sollte rechtzeitig (vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer) verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel sofort.

    Kosten

    Die Beantragung kostet 44,20 EUR.
    Wenn zusätzlich der alte Führerschein in den EU-Kartenführerschein getauscht werden muss, fallen zusätzlich Gebühren zwischen 25,30 EUR und 43,20 EUR an. Die genaue Summe der Umtauschkosten kann erst nach Sichtung der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Antrag kann an den LBV-Standorten Mitte und Nord gestellt werden.
    Arbeits- und Betriebsmediziner für die Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV können über die Ärztekammer erfragt werden.
    Wenn Sie noch einen alten Führerschein besitzen (Ausstellungsdatum vor dem 19.01.2013), müssen Sie diesen vorher in einem separaten Termin in einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Weitere Informationen finden Sie unter "Links".
    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nicht erforderlich für:

    1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
    2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
    3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.

    Terminbuchung

    • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
    • Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
    • Danach wählen Sie: Antrag Fahrgastbeförderungsschein
    • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
    • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 18.01.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Taxischein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en