Führerschein, Ausländischen Führerschein umschreiben (Listenstaat)
Beschreibung
Die Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) beinhaltet eine Liste mit Staaten, deren Führerscheine für maximal sechs Monate nach Einreise in Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigen. Wollen Sie im Anschluss weiterhin Kraftfahrzeuge in Deutschland fahren, müssen Sie Ihren Führerschein in einen deutschen umschreiben lassen. Als Bürger eines Listenstaates müssen Sie hierfür aber häufig keine neue Prüfung ablegen, sondern nur einen Antrag stellen. Entsprechende Links finden Sie unter "Formulare, Services und Links".
Achtung
Vorläufige Führerscheine oder Lernführerscheine berechtigen in Deutschland nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen und können daher auch nicht in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Sie brauchen zum Umschreiben einen vollwertigen Führerschein aus dem Listenstaat.
Achtung: Diese Dienstleistung erhalten Sie nur in den Standorten Hamburg-Mitte und Hamburg-Nord!
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Nord
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- einen Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- den gültigen ausländischen Führerschein im Original (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
- ein biometrisches Passfotos 35 x 45 Millimeter
- gegebenenfalls eine Übersetzung und/oder Klassifizierung des Führerscheins durch einen amtlich vereidigten Dolmetscher (über die Notwendigkeit kann erst nach einer Beratung entschieden werden)
- die Terminbestätigung
- je nach Ausstellungsstaat können weitere Dokumente erforderlich sein
Bei Führerscheinen der Klassen C und D benötigen Sie zusätzlich:
- ein augenärztliches Gutachten nicht älter als zwei Jahre ist
- ein ärztliches Gutachten nicht älter als ein Jahr ist
- ein ärztliches Gutachten nicht älter als ein Jahr ist (nur Klasse D)
- ein Führungszeugnis (nur Klasse D), das beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden muss und nicht älter als drei Monate ist
- Gegebenenfalls einen Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation bei gewerblicher Güter- und/oder Personenbeförderung
Achtung: Die ärztlichen Gutachten brauchen Sie nur, wenn die Fahrerlaubnis mit der Umschreibung gleichzeitig verlängert werden soll.
Voraussetzungen
Die Umschreibung ist zudem nur möglich, wenn der ausländische Führerschein zu einem Zeitpunkt erworben wurde, an dem der Antragsteller einen ordentlichen Wohnsitz für mindestens 185 Tage (sechs Monate) im Ausstellungsstaat hatte. Das heißt, Sie müssen mindestens sechs Monate im Ausland gewohnt haben, um den dort erworbenen Führerschein in einen deutschen umschreiben lassen zu können. Wenn die Fahrerlaubnis beispielsweise im Rahmen eines vierwöchigen Urlaubs erlangt wurde, kann diese nicht in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.
Informationen erhalten Sie auch in anderen Sprachen auf der Internetseite des BMDV (Link siehe unten).
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Antragstellung in Vollmacht ist nicht möglich.
Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Führerschein die Dienstleistung Umschreibung ausländischer Führerschein.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Ausländischer Führerschein, Listenstaat