Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

    Führerschein, Ausländischen Führerschein aus der EU oder dem EWR umschreiben

    Wenn Sie einen Führerschein aus einem anderen Land in der EU oder dem EWR haben und in Deutschland wohnen, müssen Sie Ihren Führerschein unter bestimmten Voraussetzungen in ein deutsches Dokument umschreiben lassen (z.B. wenn eine Verlängerung des Führerscheins notwendig ist).

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Führerschein eines anderen Landes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, dazu zählen Island, Liechtenstein und Norwegen) besitzen und in Deutschland wohnen, müssen Sie Ihren Führerschein zunächst nicht zwingend in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Ihr Führerschein ist grundsätzlich in Deutschland gültig.
    Sie müssen Ihren Führerschein erst umtauschen, wenn eine Verlängerung der Gültigkeit ansteht. 
    Insbesondere kann die Umschreibung von Führerscheinen der Klassen C und D nötig sein, da diese in Deutschland nur befristet gültig sind. Es gilt in diesem Fall die deutsche Gültigkeitsdauer, auch wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind. Erkundigen Sie sich daher bitte rechtzeitig nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, ob und wann Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen müssen. Weitere Informationen zur Gültigkeit von Führerscheinen finden Sie unter "Links".

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnis Mitte (Fahrerlaubnis Mitte)

    Aktuelles

    Fahrerlaubnis Mitte

    Beschreibung

    Fahrerlaubnis Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstr. 140-142

    20537 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Fahrerlaubnis Nord (Fahrerlaubnis Nord)

    Aktuelles

    Fahrerlaubnis Nord

    Beschreibung

    Fahrerlaubnis Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • gültiger ausländischer Führerschein
    • biometrische Passfoto (35x45 Millimeter)
    • Nachweise über den vorherigen Wohnsitz für mindestens 6 Monate in einem EU- oder EWR-Staat (z.B. Arbeitgeberbescheinigungen, Mietvertrag o.ä.)
    • ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung der ausstellenden Behörde (wird benötigt, wenn der ausländische Führerschein vor Einreise nach Deutschland abgelaufen ist)
    • Terminbestätigung

    zusätzlich bei Führerscheinen der Klassen C und D:

    • augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
    • ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
    • für die Klasse D: ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
    • für die Klasse D: Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate, beantragt beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
    • bei gewerblicher Güter- und Personenbeförderung: Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation

    Die ärztlichen Gutachten benötigen Sie nur, wenn die Fahrerlaubnis mit der Umschreibung gleichzeitig verlängert werden soll.

    Voraussetzungen

    • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg
    • Sie besitzen einen Führerschein eines EU- oder EWR-Staats.
    • Ihr Wohnsitz lag für mindestens 6 Monate (185 Tage) in dem Staat, der Ihren aktuellen Führerschein ausgestellt hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 28 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__28.html
    § 30 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__30.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Buchen Sie online einen Termin.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
    • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Herstellung des neuen Führerscheins dauert circa 3-4 Wochen.

    Kosten

    37,50 EUR - 74,40 EUR.
    Die genauen Kosten richten sich nach der Führerscheinklasse und können erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen ermittelt werden.Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord. Sie finden Informationen zum Umtausch Ihres Führerscheins auch in anderen Sprachen auf der Internetseite des BMDV (siehe unter Links).
    Wenn Sie ursprünglich einen Führerschein aus einem Drittstaat außerhalb der EU hatten und diesen ohne Prüfung in einem anderen EU-Land (nicht Deutschland) umgetauscht haben, machen Sie bitte sofort nach Ihrem Umzug nach Deutschland einen Termin beim LBV. Wenn Sie betroffen sind, finden Sie auf Ihrem Führerschein in Zeile 12 die Schlüsselzahl 70 und das Länderkürzel des Drittstaates. Mit diesem Führerschein dürfen Sie in Deutschland keine Fahrzeuge fahren. Sie müssen erst eine theoretische und praktische Fahrprüfung machen und Ihren Führerschein in einen deutschen umtauschen.

    Terminbuchung

    • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
    • Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
    • Danach wählen Sie: Umschreibung ausländischer Führerschein oder Dienstführerschein in befristeten EU-Kartenführerschein
    • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
    • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 18.10.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ausländischer Führerschein, EU/EWR

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en