Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

    Führerschein, Ausländischen Führerschein aus der EU oder dem EWR umschreiben

    Wenn Sie einen Führerschein aus einem anderen Land in der EU oder dem EWR haben und in Deutschland wohnen, müssen Sie Ihren Führerschein unter bestimmten Voraussetzungen in ein deutsches Dokument umschreiben lassen (z.B. wenn eine Verlängerung des Führerscheins notwendig ist).

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Führerschein eines anderen Landes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, dazu zählen Island, Liechtenstein und Norwegen) besitzen und in Deutschland wohnen, müssen Sie Ihren Führerschein zunächst nicht zwingend in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Ihr Führerschein ist grundsätzlich in Deutschland gültig.
    Eine Umschreibung ist erst notwendig, wenn eine Verlängerung des Führerscheins oder bestimmter Führerscheinklassen ansteht.
    Insbesondere kann die Umschreibung bei Führerscheinen der Klassen C und D nötig sein, da diese in Deutschland nur befristet gültig sind. Es gilt in diesem Fall die deutsche Gültigkeitsdauer, auch wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind. Erkundigen Sie sich daher bitte rechtzeitig nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, ob und wann Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen müssen. Weitere Informationen zur Gültigkeit von Führerscheinen finden Sie unter "Links".

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstr. 140-142

    20537 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    LBV NF1 (LBV NF1)

    Aktuelles

    LBV NF1

    Beschreibung

    LBV NF1

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • der gültige ausländische Führerschein
    • ein biometrische Passfoto (35x45 Millimeter)
    • Nachweise über den vorherigen Wohnsitz für mindestens sechs Monate in einem EU- oder EWR-Staat (z.B. Arbeitgeberbescheinigungen, Mietvertrag o.ä.)
    • ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der ausstellenden Behörde (wird benötigt, wenn der ausländische Führerschein vor Einreise nach Deutschland abgelaufen ist)
    • die Terminbestätigung

    zusätzlich bei Führerscheinen der Klassen C und D:

    • ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
    • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV (nicht älter als ein Jahr)
    • für die Klasse D ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV (nicht älter als ein Jahr)
    • für die Klasse D ein Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate, beantragt beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
    • bei gewerblicher Güter- und/oder Personenbeförderung ein Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation

    Die ärztlichen Gutachten brauchen Sie nur, wenn die Fahrerlaubnis mit der Umschreibung gleichzeitig verlängert werden soll.

    Voraussetzungen

    • der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt in Hamburg
    • Besitz eines Führerscheins eines EU- oder EWR-Staats
    • der Wohnsitz des Antragstellers lag für mindestens 185 Tage (sechs Monate) im Ausstellungsstaat des ausländischen Führerscheins
      Das heißt, Sie müssen mindestens sechs Monate im Ausland gemeldet gewesen sein, um den dort erworbenen Führerschein beim LBV in einen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Buchen Sie online einen Termin.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
    • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Herstellung des neuen Führerscheins dauert ab Antragsstellung circa drei bis vier Wochen.

    Kosten

    Die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins kostet zwischen 36,30 EUR und 79,00 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die genauen Kosten richten sich nach der Führerscheinklasse und können erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen ermittelt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen erhalten Sie auch in anderen Sprachen auf der Internetseite des BMDV (siehe unter Links).
    Für diese Dienstleistung sind die LBV-Standorte Mitte und Nord zuständig.


    Terminbuchung

    • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
    • Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
    • Danach wählen Sie: Umschreibung ausländischer Führerschein oder Dienstführerschein in befristeten EU-Kartenführerschein
    • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
    • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

    Besonderheit für Inhaber eines EU-Führerscheins, die ursprünglich einen Führerschein aus einem Drittstaat besaßen:
    Wenn Sie Ihren Führerschein aus einem Drittstaat ohne abgelegte Prüfung in einem anderen EU-Land getauscht haben, sprechen Sie bitte umgehend beim LBV mit Termin (siehe oben) vor. In Ihrem EU- oder EWR-Führerschein steht in diesem Fall unter oder hinter den Klassen in Zeile 12 die Schlüsselzahl 70 und das Länderkürzel des Drittstaates. Mit diesem Führerschein dürfen Sie in Deutschland keine Kraftfahrzeuge führen und eine Umschreibung ist nur mit theoretischer und praktischer Prüfung möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 18.10.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ausländischer Führerschein, EU/EWR

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en