Führerschein, Ausländischen Führerschein aus der EU oder dem EWR umschreiben
Beschreibung
Wenn Sie einen Führerschein eines anderen Landes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, dazu zählen Island, Liechtenstein und Norwegen) besitzen und in Deutschland wohnen, müssen Sie Ihren Führerschein zunächst nicht zwingend in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Ihr Führerschein ist grundsätzlich in Deutschland gültig.
Eine Umschreibung ist erst notwendig, wenn eine Verlängerung des Führerscheins oder bestimmter Führerscheinklassen ansteht.
Insbesondere kann die Umschreibung bei Führerscheinen der Klassen C und D nötig sein, da diese in Deutschland nur befristet gültig sind. Es gilt in diesem Fall die deutsche Gültigkeitsdauer, auch wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind. Erkundigen Sie sich daher bitte rechtzeitig nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, ob und wann Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen müssen. Weitere Informationen zur Gültigkeit von Führerscheinen finden Sie unter "Links".
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
LBV NF1 (LBV NF1)
Aktuelles
LBV NF1
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- der gültige ausländische Führerschein
- ein biometrische Passfoto (35x45 Millimeter)
- Nachweise über den vorherigen Wohnsitz für mindestens sechs Monate in einem EU- oder EWR-Staat (z.B. Arbeitgeberbescheinigungen, Mietvertrag o.ä.)
- ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der ausstellenden Behörde (wird benötigt, wenn der ausländische Führerschein vor Einreise nach Deutschland abgelaufen ist)
- die Terminbestätigung
zusätzlich bei Führerscheinen der Klassen C und D:
- ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV (nicht älter als ein Jahr)
- für die Klasse D ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV (nicht älter als ein Jahr)
- für die Klasse D ein Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate, beantragt beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
- bei gewerblicher Güter- und/oder Personenbeförderung ein Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation
Die ärztlichen Gutachten brauchen Sie nur, wenn die Fahrerlaubnis mit der Umschreibung gleichzeitig verlängert werden soll.
Voraussetzungen
- der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt in Hamburg
- Besitz eines Führerscheins eines EU- oder EWR-Staats
- der Wohnsitz des Antragstellers lag für mindestens 185 Tage (sechs Monate) im Ausstellungsstaat des ausländischen Führerscheins
Das heißt, Sie müssen mindestens sechs Monate im Ausland gemeldet gewesen sein, um den dort erworbenen Führerschein beim LBV in einen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Buchen Sie online einen Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Für diese Dienstleistung sind die LBV-Standorte Mitte und Nord zuständig.
Terminbuchung
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Umschreibung ausländischer Führerschein oder Dienstführerschein in befristeten EU-Kartenführerschein
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Besonderheit für Inhaber eines EU-Führerscheins, die ursprünglich einen Führerschein aus einem Drittstaat besaßen:
Wenn Sie Ihren Führerschein aus einem Drittstaat ohne abgelegte Prüfung in einem anderen EU-Land getauscht haben, sprechen Sie bitte umgehend beim LBV mit Termin (siehe oben) vor. In Ihrem EU- oder EWR-Führerschein steht in diesem Fall unter oder hinter den Klassen in Zeile 12 die Schlüsselzahl 70 und das Länderkürzel des Drittstaates. Mit diesem Führerschein dürfen Sie in Deutschland keine Kraftfahrzeuge führen und eine Umschreibung ist nur mit theoretischer und praktischer Prüfung möglich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 18.10.2024
Stichwörter
Ausländischer Führerschein, EU/EWR