Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR

    Führerschein, Ausländischen Führerschein aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR umschreiben

    Wenn Sie einen ausländischen Führerschein besitzen, der nicht von einem EU- oder EWR-Staat ausgestellt wurde, dürfen Sie diesen maximal sechs Monate in Deutschland nutzen. Danach muss der Führerschein in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein in einem Land ausgestellt wurde, das nicht zur EU oder zum EWR gehört, und nun in Deutschland wohnen, dürfen Sie mit Ihrem Führerschein ab Einreise in Deutschland maximal 185 Tage (sechs Monate) fahren. Danach müssen Sie einen deutschen Führerschein beantragen.
     

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstr. 140-142

    20537 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Am 6. Dezember 2024 ist die Abteilung Fahrerlaubnis am LBV-Standort Mitte ab 8.30 Uhr geschlossen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Am 6. Dezember 2024 ist der LBV-Standort Nord ab 8.30 Uhr geschlossen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • der gültige ausländische Führerschein (ggf. mit Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Dolmetscher, über die Notwendigkeit kann erst nach einer Beratung entschieden werden)
    • ein biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
    • ein Sehtest (nur bei A- und B-Klassen; z.B. durch einen Optiker)
    • ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 
    • Nachweise über den vorherigen Wohnsitz für mindestens sechs Monate im Ausstellungsstaat des Führerscheins (z.B. Arbeitgeberbescheinigungen, Mietvertrag o.ä.)
    • die Terminbestätigung

    zusätzlich bei Führerscheinen der Klassen C und D:

    • ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
    • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV (nicht älter als ein Jahr)
    • für die Klasse D ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV (nicht älter als ein Jahr)
    • für die Klasse D ein Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate, beantragt beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
    • bei gewerblicher Güter- und/oder Personenbeförderung ein Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation

    Voraussetzungen

    • der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt in Hamburg
    • Besitz eines gültigen ausländischen Führerscheins
    • der Wohnsitz des Antragstellers lag für mindestens 185 Tage (sechs Monate) im Ausstellungsstaat des ausländischen Führerscheins
      Das heißt, Sie müssen mindestens sechs Monate im Ausland gemeldet gewesen sein, um den dort erworbenen Führerschein beim LBV in einen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen.
    • Bestehen einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung nach abgeschlossener Vorbereitung in einer Fahrschule
      Weitere Informationen dazu, wann bei der Umschreibung eine Prüfung erforderlich ist, finden Sie in der Anlage 11 zur FeV (siehe unter Links).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Buchen Sie online einen Termin.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
    • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.

    Fristen

    Die Umschreibung muss bis 185 Tage (sechs Monate) nach der Einreise nach Deutschland erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Herstellung des neuen Führerscheins dauert ab Antragsstellung circa drei bis vier Wochen.

    Kosten

    Die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins kostet zwischen 43,90 EUR und 72,50 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die genauen Kosten richten sich nach der Führerscheinklasse und können erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen ermittelt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen erhalten Sie auch in anderen Sprachen auf der Internetseite des BMDV (siehe unter Links).
    Für diese Dienstleistung sind die LBV-Standorte Mitte und Nord zuständig.
    Vorläufige Führerscheine oder Lernführerscheine berechtigen in Deutschland nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen und können daher auch nicht in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
     

    Terminbuchung

    • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
    • Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
    • Danach wählen Sie: Umschreibung ausländischer Führerschein oder Dienstführerschein in befristeten EU-Kartenführerschein
    • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
    • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 18.10.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ausländischer Führerschein, Drittstaaten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en