Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR

    Führerschein, Ausländischen Führerschein aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR umschreiben

    Wenn Sie einen ausländischen Führerschein besitzen, der nicht von einem EU- oder EWR-Staat ausgestellt wurde, dürfen Sie diesen maximal sechs Monate in Deutschland nutzen. Danach muss der Führerschein in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein in einem Land ausgestellt wurde, das nicht zur EU oder zum EWR gehört, und Sie nun in Deutschland wohnen, dürfen Sie mit Ihrem Führerschein ab Einreise in Deutschland maximal 6 Monate (185 Tage) fahren. Danach müssen Sie einen deutschen Führerschein beantragen.
     

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnis Mitte (Fahrerlaubnis Mitte)

    Aktuelles

    Fahrerlaubnis Mitte

    Beschreibung

    Fahrerlaubnis Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstr. 140-142

    20537 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Fahrerlaubnis Nord (Fahrerlaubnis Nord)

    Aktuelles

    Fahrerlaubnis Nord

    Beschreibung

    Fahrerlaubnis Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • gültiger ausländischer Führerschein (ggf. mit Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Dolmetscher, über die Notwendigkeit kann erst nach einer Beratung entschieden werden)
    • biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
    • für Führerscheinklassen A und B: ggf. Sehtest (z.B. durch einen Optiker)
    • ggf. Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 
    • Nachweise über den vorherigen Wohnsitz für mindestens 6 Monate im Ausstellungsstaat des Führerscheins (z.B. Arbeitgeberbescheinigungen, Mietvertrag o.ä.)
    • Terminbestätigung

    zusätzlich bei Führerscheinen der Klassen C und D:

    • augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
    • ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
    • für die Klasse D: ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
    • für die Klasse D: Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate, beantragt beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
    • bei gewerblicher Güter- und/oder Personenbeförderung: Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation
    Die ärztlichen Gutachten benötigen Sie nur, wenn die Fahrerlaubnis mit der Umschreibung gleichzeitig verlängert werden soll. Je nach dem Ausstellungsland Ihres Führerscheins, kann es außerdem sein, dass weitere Unterlagen eingereicht werden müssen. Dies wird Ihnen in Ihrem Termin vor Ort mitgeteilt.

    Voraussetzungen

    • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
    • Sie besitzen einen gültigen ausländischen Führerschein.
    • Ihr Wohnsitz lag für mindestens 6 Monate (185 Tage) in dem Staat, der Ihren aktuellen Führerschein ausgestellt hat.
    • Falls Sie eine Fahrprüfung abgelegen müssen: Sie haben die Vorbereitung in einer Fahrschule absolviert und die theoretische und praktische Fahrprüfung bestanden. 
      Weitere Informationen dazu, wann bei eine Prüfung notwendig ist, finden Sie in der Anlage 11 zur FeV (siehe unter Links).

    Rechtsgrundlage(n)

    § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__29.html
    § 31 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__31.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie absolvieren die Vorbereitung in einer Fahrschule und legen ggf. die theoretische und praktische Fahrprüfung ab.
    • Buchen Sie online einen Termin.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
    • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.

    Fristen

    Sie müssen Ihren ausländischen Führerschein spätestens 6 Monate (185 Tage) nach Ihrer Einreise nach Deutschland in einen deutschen Führerschein umtauschen.
     

    Bearbeitungsdauer

    Die Herstellung Ihres neuen Führerscheins dauert circa 3-4 Wochen.

    Kosten

    37,50 EUR - 74,40 EUR.
    Die genauen Kosten richten sich nach Ihrer Führerscheinklasse und können erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgelegt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
    Sie finden Informationen zum Umtausch Ihres Führerscheins auch in anderen Sprachen auf der Internetseite des BMDV (siehe unter Links).
    Vorläufige Führerscheine oder Lernführerscheine berechtigen in Deutschland nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen und können daher auch nicht in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.
    Listenstaaten
    Deutschland hat mit einigen Staaten Abkommen zur Anerkennung von Führerscheinen getroffen, die das Umschreiben in eine deutsche Fahrerlaubnis vereinfachen. Häufig muss bei Führerscheinen aus diesen Staaten keine neue Fahrprüfung abgelegt werden. Weitere Informationen dazu, wann bei eine Prüfung notwendig ist, finden Sie in der Anlage 11 zur FeV (siehe unter Links).

    Terminbuchung

    • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
    • Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
    • Danach wählen Sie: Umschreibung ausländischer Führerschein oder Dienstführerschein in befristeten EU-Kartenführerschein
    • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
    • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 18.10.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ausländischer Führerschein, Drittstaaten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en