Führerschein, Ausländischen Führerschein aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR umschreiben
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein in einem Land ausgestellt wurde, das nicht zur EU oder zum EWR gehört, und Sie nun in Deutschland wohnen, dürfen Sie mit Ihrem Führerschein ab Einreise in Deutschland maximal 6 Monate (185 Tage) fahren. Danach müssen Sie einen deutschen Führerschein beantragen.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Fahrerlaubnis Mitte (Fahrerlaubnis Mitte)
Aktuelles
Fahrerlaubnis Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Fahrerlaubnis Nord (Fahrerlaubnis Nord)
Aktuelles
Fahrerlaubnis Nord
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- gültiger ausländischer Führerschein (ggf. mit Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Dolmetscher, über die Notwendigkeit kann erst nach einer Beratung entschieden werden)
- biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
- für Führerscheinklassen A und B: ggf. Sehtest (z.B. durch einen Optiker)
- ggf. Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Nachweise über den vorherigen Wohnsitz für mindestens 6 Monate im Ausstellungsstaat des Führerscheins (z.B. Arbeitgeberbescheinigungen, Mietvertrag o.ä.)
- Terminbestätigung
zusätzlich bei Führerscheinen der Klassen C und D:
- augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- für die Klasse D: ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- für die Klasse D: Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate, beantragt beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
- bei gewerblicher Güter- und/oder Personenbeförderung: Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation
Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
- Sie besitzen einen gültigen ausländischen Führerschein.
- Ihr Wohnsitz lag für mindestens 6 Monate (185 Tage) in dem Staat, der Ihren aktuellen Führerschein ausgestellt hat.
- Falls Sie eine Fahrprüfung abgelegen müssen: Sie haben die Vorbereitung in einer Fahrschule absolviert und die theoretische und praktische Fahrprüfung bestanden.
Weitere Informationen dazu, wann bei eine Prüfung notwendig ist, finden Sie in der Anlage 11 zur FeV (siehe unter Links).
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__29.html
§ 31 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__31.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie absolvieren die Vorbereitung in einer Fahrschule und legen ggf. die theoretische und praktische Fahrprüfung ab.
- Buchen Sie online einen Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Die genauen Kosten richten sich nach Ihrer Führerscheinklasse und können erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgelegt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
Sie finden Informationen zum Umtausch Ihres Führerscheins auch in anderen Sprachen auf der Internetseite des BMDV (siehe unter Links).
Vorläufige Führerscheine oder Lernführerscheine berechtigen in Deutschland nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen und können daher auch nicht in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.
Listenstaaten
Deutschland hat mit einigen Staaten Abkommen zur Anerkennung von Führerscheinen getroffen, die das Umschreiben in eine deutsche Fahrerlaubnis vereinfachen. Häufig muss bei Führerscheinen aus diesen Staaten keine neue Fahrprüfung abgelegt werden. Weitere Informationen dazu, wann bei eine Prüfung notwendig ist, finden Sie in der Anlage 11 zur FeV (siehe unter Links).
Terminbuchung
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Umschreibung ausländischer Führerschein oder Dienstführerschein in befristeten EU-Kartenführerschein
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 18.10.2024
Stichwörter
Ausländischer Führerschein, Drittstaaten