Führerschein, Ausländischen Führerschein umschreiben (Drittstaaten)

    Beschreibung

    Ist Ihr Führerschein in einem Land ausgestellt worden, das nicht zu einem der Länder aus EU oder EWR zählt, gilt die Drittstaatenregelung. Das heißt, Ihr Führerschein berechtigt Sie maximal 185 Tage (sechs Monate) ab Einreise nach Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen. Möchten Sie über diese Zeit hinaus noch in Deutschland Kraftfahrzeuge fahren, so muss ein deutscher Führerschein beantragt werden.
    Wichtig: Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Führerschein nach Einreise zwölf Monate gültig (sofern Sie nach dem 30.09.2019 und vor dem 01.04.2021 eingereist sind). 

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstr. 140-142

    20537 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • den gültigen ausländischen Führerschein im Original
    • ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
    • einen Sehtest (nur bei A/B-Klassen; z.B. durch einen Optiker)
    • einen Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 
    • gegebenenfalls eine Übersetzung und/oder Klassifizierung des Führerscheins durch einen amtlich vereidigten Dolmetscher (über die Notwendigkeit kann erst nach einer Beratung entschieden werden)
    • die Terminbestätigung

    Bei Führerscheinen der Klassen C und D benötigen Sie zusätzlich:

    • ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV nicht älter als zwei Jahre
    • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV nicht älter als ein Jahr
    • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV nicht älter als ein Jahr (nur Klasse D)
    • ein Führungszeugnis (nur Klasse D), das beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden muss und nicht älter als drei Monate ist
    • gegebenenfalls bei gewerblicher Güter- und/oder Personenbeförderung einen Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation

    Voraussetzungen

    • ausländischer Führerschein, der zum Zeitpunkt der Einreise und Antragsstellung gültig ist (ggf. mit amtlicher Übersetzung; über die Notwendigkeit kann erst nach einer Beratung entschieden werden),
    • Antragsteller hat Hauptwohnsitz in Hamburg
    • Sie müssen mindestens sechs Monate im Drittstaat gewohnt haben, um den dort erworbenen Führerschein in einen deutschen umschreiben zu lassen.

    Hinweis: Für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis, ist das Bestehen einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung Voraussetzung. Die Prüfung kann erst erfolgen, wenn die Fahrschule die erforderliche Prüfungsreife festgestellt hat.

    Informationen erhalten Sie auch in anderen Sprachen unter dem Link des BMVI (siehe unten).

    Weitere Informationen dazu, ob in Verbindung mit der Umschreibung eine Prüfung erforderlich ist finden Sie in der Anlage 11 zur FeV (Link siehe unten).

    Bearbeitungsdauer

    Die Umschreibung dauert ab Antragsstellung ca. vier bis sechs Wochen.

    Kosten

    Die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins kostet zwischen 43,90 EUR und 72,50 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die genauen Kosten richten sich nach der Führerscheinklasse und können erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen ermittelt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vorläufige Führerscheine oder Lernführerscheine berechtigen in Deutschland nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen und können daher auch nicht in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

    Für die Umschreibung von Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten sind nur die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord zuständig. Buchen Sie dafür zwingend einen Termin.
    Antragstellung in Vollmacht ist nicht möglich.

    Terminbuchung
    Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
    1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie die Dienstleistung Umschreibung ausländischer Führerschein in befristeten EU-Kartenführerschein.
    2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
    3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
    4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
    5. Sie erhalten eine Mail. Bitte bestätigen sie den Termin.

    Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ausländischer Führerschein, Drittstaaten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en